GModG-Gutachten: Wissenschaftlicher Dienst warnt vor Verfassungsverstoß
18.06.2026 - 20:26:19 | boerse-global.de
Ein neues Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags warnt vor erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken.
Die am Donnerstag veröffentlichte Expertise kritisiert, dass die Neuregelung notwendige Reduktionslasten beim Klimaschutz unverhältnismäßig in die Zukunft verschiebe. Damit verstoße das Vorhaben möglicherweise gegen die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. Die Karlsruher Richter hatten damals klargestellt: Klimaschutzmaßnahmen dürfen nicht zu Lasten junger Generationen aufgeschoben werden.
Kern der Reform: Deutliche Lockerung der Vorschriften
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Das GModG soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzen. Der Entwurf sieht eine deutliche Lockerung der bisherigen Vorschriften vor. Die sogenannte 65-Prozent-Regel – die einen entsprechenden Anteil erneuerbarer Energien beim Einbau neuer Heizungen vorschreibt – soll entfallen.
Auch der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen soll wieder erlaubt sein, sofern diese mit CO2-neutralen Brennstoffen betrieben werden können. Besonders kritisch bewertet der Wissenschaftliche Dienst den Wegfall des Verbots fossiler Brennstoffe ab 2045. Die Prüfer sehen darin eine mögliche Verletzung der Grundrechte künftiger Generationen. Auch potenzielle Verstöße gegen EU-Recht werden in dem Dokument angeführt.
Streit in der Koalition: Reiche verteidigt, Schneider warnt
Innerhalb der Bundesregierung wird das Vorhaben unterschiedlich bewertet. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) verteidigt die Reform mit dem Argument der Technologieoffenheit. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) warnt hingegen vor einer Aufweichung der Klimaziele. Er betont, dass die Klimawirkung der Gesetzgebung erhalten bleiben müsse.
Während die CDU auf weitere Lockerungen drängt, plädiert die SPD für strengere Vorgaben. In den Reihen der Opposition und beim Koalitionspartner Grüne stößt das Gesetz auf scharfe Kritik. Der Grünen-Politiker Michael Kellner sieht durch das Gutachten seine Skepsis bestätigt und fordert Union und SPD auf, den Entwurf grundlegend zu überdenken.
Opposition droht mit Klage
Die Linke-Fraktion prüft bereits die Einleitung einer Organklage im Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Für die kommende Woche ist zudem eine Expertenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestags angesetzt.
Zusätzliche Brisanz erhält die Debatte durch eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen Mitte Juni. Darin räumt die Regierung ein, dass ihr derzeit keine verlässlichen Daten zu den konkreten CO2-Auswirkungen des GModG vorliegen. Auch bezüglich der künftigen Kosten und der tatsächlichen Verfügbarkeit von Biogas herrsche Unklarheit. Der Grünen-Abgeordnete Taher Saleh kritisiert dieses Vorgehen als rechtlich bedenklich.
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Markt zeigt klaren Trend: Wärmepumpen dominieren
Parallel zu den rechtlichen Unsicherheiten veröffentlichte das Statistische Bundesamt aktuelle Zahlen zum Heizungsmarkt. Im Jahr 2025 wurden 73,6 Prozent der neu fertiggestellten Wohngebäude mit Wärmepumpen ausgestattet – eine Verdopplung innerhalb von zehn Jahren. Der Anteil von Erdgas als Primärenergiequelle sank in diesem Zeitraum auf 10,5 Prozent. Bei den aktuell genehmigten Neubauten liegt der geplante Einsatz von Wärmepumpen sogar bei 83 Prozent.
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) warnte ergänzend in einem Sondergutachten vor einem allgemeinen Abbau ökologischer Standards im Umweltrecht. Die Experten kritisierten dabei insbesondere Defizite beim Vollzug bestehender ökologischer Vorgaben.
