EuGH-Urteil, Illegal

EuGH-Urteil: Illegal beschaffte Daten sind vor Gericht verwertbar

18.06.2026 - 20:36:15 | boerse-global.de

Der EuGH erlaubt die Nutzung von Beweisen trotz DSGVO-Verstößen. Das Recht auf ein faires Verfahren hat Vorrang vor absolutem Datenschutz.

EuGH-Urteil: DSGVO-Verstöße blockieren Beweise nicht mehr
EuGH-Urteil - Ein Richterhammer liegt auf juristischen Dokumenten neben einem Smartphone, das digitale Datenströme anzeigt, symbolisiert Gerichtsverfahren und Datenschutz. 18.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag eine wegweisende Entscheidung getroffen: Nationale Gerichte dürfen auch Beweismittel verwerten, die unter Verstoß gegen die DSGVO beschafft wurden. Das Recht auf ein faires Verfahren wiege im Einzelfall schwerer als der absolute Datenschutz, so die Luxemburger Richter (Az. C-484/24).

Kein Datenschutz als Blockade-Instrument

Der Fall hatte einen konkreten Arbeitsrechtsstreit zum Hintergrund. Ein Arbeitgeber forderte von einer ehemaligen Angestellten 46.500 Euro Schadensersatz. Der Vorwurf: Die Frau soll Firmeneigentum im Wert von rund 13.000 Euro über ihr privates eBay-Konto verkauft haben.

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Um dies zu belegen, griff der Arbeitgeber mit Helfern auf ihren Browserverlauf, Serverordner und eine manipulierte SIM-Karte zu. So gelangte er an private Login-Daten und Chatverläufe. Die Beklagte argumentierte, diese Beweise seien wegen des DSGVO-Verstoßes unverwertbar.

Der EuGH widersprach. Nationale Richter müssten nicht pauschal die datenschutzrechtliche Herkunft jedes Beweismittels prüfen. Der Datenschutz dürfe nicht als Instrument missbraucht werden, um berechtigte Schadensersatzansprüche zu blockieren.

Grenzen bei sensiblen Daten

Trotz der grundsätzlichen Erlaubnis zog der EuGH klare Grenzen. Enthalten Beweismittel sensible Daten, die für das Verfahren nicht notwendig sind, müssen Gerichte eine strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen.

In solchen Fällen sind Schwärzungen oder Anonymisierungen zwingend erforderlich, bevor Informationen an Dritte oder die Öffentlichkeit gelangen. Eine unkontrollierte Weitergabe privater Details bleibt unzulässig.

BGH verhandelt parallel über Schufa-Transparenz

Zeitgleich mit dem EuGH-Urteil verhandelte der Bundesgerichtshof am Donnerstag über Auskunftspflichten der Schufa bei Bonitäts-Scores. Während der EuGH die Position der Gläubiger stärkt, fordern Kläger vor dem BGH mehr Transparenz über die Gewichtung ihrer Daten.

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Die Schufa hatte bereits im März ein neues Scoring-Modell mit zwölf Kriterien eingeführt. Alte Scores sollen bis Ende 2028 vollständig abgeschafft werden. Im November tritt zudem eine Neuregelung des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft.

Was das Urteil für Unternehmen bedeutet

Die Entscheidung hat direkte Auswirkungen auf die Compliance-Praxis in Firmen. Die rechtswidrige Beschaffung von Daten bleibt ein datenschutzrechtliches Risiko. Doch die prozessuale Verwertbarkeit solcher Informationen im Schadensfall ist nun abgesichert.

Das Urteil ergänzt die bestehende Rechtsprechung zu Arbeitnehmerrechten. Das Landesarbeitsgericht München entschied bereits im Juni 2025: Angestellte haben nach internen Untersuchungen keinen Anspruch auf eine vollständige Kopie des Berichts, aber Einsicht in ihre personenbezogenen Daten. Arbeitgeberinteressen und der Schutz von Hinweisgebern bleiben durch Schwärzungen gewahrt.

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