Abwasserrichtlinie: Parlament stoppt Pharma-Kostenbeteiligung vorerst
18.06.2026 - 20:26:19 | boerse-global.de
Mit 294 zu 245 Stimmen setzten die Abgeordneten die geplante finanzielle Beteiligung der Pharma- und Kosmetikindustrie an der Abwasserreinigung vorerst aus. Die Resolution geht auf eine Initiative der christdemokratischen EVP-Fraktion sowie liberaler und rechter Parteien zurück.
Was die Richtlinie ursprünglich vorsah
Die umstrittene Richtlinie vom November 2024 sah eine erweiterte Herstellerverantwortung vor. Unternehmen der Pharma- und Kosmetikbranche sollten bis zu 80 Prozent der Kosten für die sogenannte vierte Reinigungsstufe in Klärwerken tragen. Diese zusätzliche Stufe filtert Mikroschadstoffe wie Arzneimittelrückstände, Antibiotika und Mikroplastik aus dem Abwasser.
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Streit um Kosten und Versorgungssicherheit
Die Befürworter des Implementierungsstopps warnen vor Gefahren für die Arzneimittelversorgung in Europa. Der EVP-Abgeordnete Oliver Schenk argumentierte, die hohen finanziellen Belastungen könnten die Verfügbarkeit von Medikamenten gefährden. Die Resolution fordert die EU-Kommission auf, eine neue, unabhängige Studie zu den Kostenfolgen und den tatsächlichen Quellen der Mikroschadstoffbelastung durchzuführen.
Die Branche begrüßte die Entscheidung. Jörg Wieczorek, Vorsitzender von Pharma Deutschland, bezeichnete die Annahme, wonach 92 Prozent der Mikroschadstoffbelastung auf Arzneimittel und Kosmetika zurückgehe, als methodisch fragwürdig. Er forderte eine wissenschaftlich fundierte Neuprüfung.
Milliardenstreit um die tatsächlichen Kosten
Hinter dem politischen Streit stehen völlig unterschiedliche Berechnungen. Die EU-Kommission schätzt die jährlichen Kosten für die Industrie auf maximal 1,8 Milliarden Euro. Branchenvertreter gehen dagegen von Belastungen bis zu 7 Milliarden Euro aus.
Kritik am Moratorium kam vor allem von Grünen und Linken. Die Abgeordnete Jutta Paulus warnte, dass durch die Aussetzung der Herstellerhaftung die Kosten für den Gewässerschutz weiterhin bei den öffentlichen Haushalten und damit bei den Bürgern blieben. Experten der OECD beziffern die Finanzierungslücke für die europäische Wasserinfrastruktur bis 2030 auf rund 289 Milliarden Euro.
Weitere Beschlüsse: Gentechnik und Kreislaufwirtschaft
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Das Parlament traf in der laufenden Sitzungswoche weitere weitreichende Entscheidungen. So stimmten die Abgeordneten für eine Lockerung der Regeln für neue Gentechnik-Verfahren (NGT). Pflanzen der Kategorie NGT1 sollen künftig ohne spezielle Kennzeichnungspflicht und Risikoprüfung zugelassen werden, sofern nur geringfügige genetische Eingriffe vorgenommen wurden.
Zudem verabschiedete das Parlament neue Recycling-Vorgaben für die Automobilindustrie. Fahrzeuge müssen künftig leichter zerlegbar sein, und ein Mindestanteil von 25 Prozent recyceltem Kunststoff in Neuwagen wird vorgeschrieben.
Anders als die Gesetzgebungsverfahren beim Fahrzeug-Recycling und der Gentechnik ist der Beschluss zur Abwasserrichtlinie rechtlich noch nicht final bindend. Das Parlament fordert mit dem „Stop-the-clock“-Verfahren vor allem eine inhaltliche Korrektur des bisherigen Kurses durch die EU-Kommission.
