GKV-Reform: Zuzahlungen für Medikamente steigen ab Januar 2027
06.07.2026 - 06:31:55 | boerse-global.de
Bis zu 34.086 Euro können plötzlich fällig werden.
Der Grund: Diskrepanzen zwischen vorläufig geschätzten Einkommen und den tatsächlichen Gewinnen aus dem Steuerbescheid. Experten raten daher, Einkommensänderungen der Krankenkasse sofort zu melden. Nur so lassen sich Liquiditätsrisiken vermeiden.
Krankengeld: Neue Regeln und Höchstsätze
Selbstständige mit Krankengeldanspruch müssen spezifische Fristen beachten. Nach der sogenannten Aussteuerung – in der Regel nach 78 Wochen – ist ein neuer Anspruch möglich. Bei einer neuen Diagnose entsteht er sofort.
Anders bei derselben Erkrankung: Dann besteht der Anspruch erst nach sechs Monaten ohne Arbeitsunfähigkeit wieder. Voraussetzung: In dieser Zeit gab es eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Arbeitsvermittlung. Die Blockfrist beträgt drei Jahre.
Seit dem 1. Januar 2025 liegt der maximale Tagessatz beim Krankengeld bei 128,63 Euro. Die Politik diskutiert zudem über Einschränkungen: Minijobber sollen trotz höherer Arbeitgeber-Pauschale weiterhin keinen Krankengeldanspruch erhalten. Bei Rentnern soll der Anspruch künftig nur bestehen, wenn die Teilrente unter 66,67 Prozent liegt – bisher lag die Grenze bei 99,99 Prozent.
Reform bei Krankschreibungen: Nachweis ab Tag eins
Die Bundesregierung plant ein Reformpaket mit 34 Maßnahmen. Ein zentraler Punkt: die Nachweispflicht für Arbeitsunfähigkeit (AU) ab dem ersten Krankheitstag. Die telefonische Krankschreibung soll wegfallen.
Die AOK-Leitung bezeichnet das als Symbolpolitik – die Telefon-AU mache nur einen geringen Teil des Krankenstands aus. Arbeitsrechtler weisen zudem auf das Günstigkeitsprinzip hin: Bestehende Arbeitsverträge mit großzügigeren Regelungen bleiben geschützt.
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Höhere Zuzahlungen ab 2027
Das Bundeskabinett bereitet das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vor. Es soll im Januar 2027 in Kraft treten und ein Entlastungsvolumen von 16,3 Milliarden Euro bringen. Für Versicherte bedeutet das jedoch höhere Kosten.
Die Zuzahlungen für Medikamente steigen von 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro. Beim Zahnersatz sinken die Festzuschüsse um zehn Prozentpunkte. Bestehende Härtefallregelungen bleiben erhalten.
Beitragsvorauszahlung in der PKV: Steuern sparen
Privatversicherte nutzen verstärkt die Möglichkeit der Beitragsvorauszahlung. Bis zu drei Jahresbeiträge sind im Voraus möglich. Die Basisabsicherung ist steuerlich unbegrenzt absetzbar.
Für sonstige Vorsorgeaufwendungen gelten Höchstbeträge: 2.800 Euro für Selbstständige, 1.900 Euro für Angestellte. Durch Vorauszahlungen entsteht in Folgejahren steuerlicher Spielraum für andere Versicherungen.
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Strengere Regeln fürs Arbeitszimmer
Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) verschärft die Buchführungspflichten für Freiberufler mit häuslichem Arbeitszimmer. Kostenbelege müssen innerhalb von zehn Tagen aufgezeichnet werden – sonst gibt es nur die Pauschale von 1.260 Euro.
Verbände der Freien Berufe fordern Nachbesserung durch das Bundesfinanzministerium. Bisher gibt es kein Signal dafür.
Krankenkassen klagen gegen den Bund
Die finanzielle Lage der GKV wird zum Rechtsstreit. Die DAK-Gesundheit hat beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Klage gegen den Bund eingereicht. Der Vorwurf: Die Zuweisungen für Bürgergeldbezieher seien unzureichend. Jährlich fehlten den Kassen rund zehn Milliarden Euro.
Die Kassenführung betont: Beitragszahler dürften nicht für gesamtgesellschaftliche Steueraufgaben herangezogen werden. Die Unterfinanzierung erhöht den Druck auf die Zusatzbeiträge – und damit indirekt die Kosten für freiwillig versicherte Selbstständige.
