GEG-Verschärfung: Hydraulischer Abgleich wird Heizungs-Pflicht
06.07.2026 - 07:07:26 | boerse-global.de
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bringt neue Pflichten – während die Förderung wackelt.
Hydraulischer Abgleich wird Pflicht
Die Regierung treibt die Effizienz von Bestandsanlagen voran. Ein zentrales Element: der hydraulische Abgleich. Beim Neueinbau einer Heizung wird er unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtend. Die Maßnahme sorgt dafür, dass die Wärme gleichmäßig im Gebäude verteilt wird – und senkt den Energieverbrauch.
Für Neubauten in ausgewiesenen Neubaugebieten gilt bereits: Heizungssysteme müssen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Voraussetzung: Der Bauantrag wurde nach dem Jahreswechsel 2023/2024 gestellt.
Bestandsheizungen: Was erlaubt ist – und was nicht
Gute Nachrichten für Besitzer funktionierender Öl- oder Gasheizungen: Sie dürfen weiter betrieben und repariert werden. Doch die Fristen für eine grundlegende Umstellung rücken näher. Große Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern erwarten die kommunale Wärmeplanung bereits für 2026. Kleinere Kommunen haben bis 2028 Zeit.
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Fördermillionen in Gefahr
Die Energiewende im Wärmesektor steckt in politischen Turbulenzen. Bundesfinanzminister Klingbeil plant laut Medienberichten Kürzungen im Klima- und Transformationsfonds (KTF) – jährlich zwei bis drei Milliarden Euro. Das könnte direkt die Heizungsförderung treffen, die vor allem Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen entlasten soll. Ein Haushaltsentwurf soll Mitte Juli im Kabinett beraten werden.
Parallel gerät Wirtschaftsministerin Katherina Reiche unter Druck. Die Grünen-Fraktion will die Ministerin in den zuständigen Bundestagsausschuss zitieren. Grund: die Verzögerung bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die bestehende EU-Beihilfegenehmigung läuft Ende 2026 aus. Branchenvertreter und Koalitionspartner fordern Planungssicherheit.
Lichtblicke: Energy Sharing und weniger Bürokratie
Während die Anforderungen im Gebäudesektor steigen, gibt es Entlastungen in anderen Bereichen. Ende Juni verabschiedete das Bundeskabinett eine Novelle des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG). Sie lockert Grenzwerte für Rechenzentren – laut Regierungskreisen Einsparungen in Milliardenhöhe.
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Und für private Haushalte und kleine Unternehmen gibt es eine neue Möglichkeit: Energy Sharing. Seit Anfang Juni dürfen Betreiber überschüssigen Solarstrom über das öffentliche Verteilnetz an Nachbarn in derselben Netzregion verkaufen. Die Idee: Die lokale Nutzung erneuerbarer Energien wird attraktiver, die dezentrale Energiewende kommt voran.
