Gewerbe zu Wohnen: Bund stellt 300 Millionen für Umbau bereit
01.07.2026 - 13:52:43 | boerse-global.de
Die Bundesregierung stellt 300 Millionen Euro bereit, um leerstehende Büro- und Geschäftsräume in Wohnraum umzuwandeln. Investoren können bei der KfW Zuschüsse von bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit beantragen – maximal 300.000 Euro pro Investor. Voraussetzung: Die Anträge müssen vor Baubeginn vorliegen, und die Gebäude müssen nach dem Umbau das energetische Niveau EH 85 EE erreichen.
Leerstand als Chance
Hintergrund des Programms ist ein massives Problem: Bundesweit stehen mehr als 12 Millionen Quadratmeter Bürofläche leer. Das Ifo-Institut sieht Potenzial für bis zu 60.000 neue Wohnungen allein in den sieben größten deutschen Städten. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) rechnet sogar mit bis zu 235.000 Wohnungen innerhalb von vier Jahren.
Doch Branchenvertreter zeigen sich skeptisch. Das Pestel-Institut weist darauf hin, dass allein in Nordrhein-Westfalen 376.000 Wohnungen fehlen – das Programm sei daher nur eine ergänzende Maßnahme. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) beziffert das realistische Potenzial auf lediglich 10.000 Einheiten. Fachleute des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zweifeln zudem an der Förderhöhe: Angesichts aufwendiger Umbauten könnte das Geld nicht reichen.
Smarte Helfer fürs Homeoffice
Parallel zur räumlichen Neugestaltung treiben technische Neuerungen die Verzahnung von Wohnen und Arbeiten voran. Seit heute ist die Plattform „Zoom Spaces“ am Start. Sie nutzt künstliche Intelligenz, um Geräte zu verwalten und die Energieeffizienz in Gebäuden zu optimieren. Google veröffentlichte Ende Juni eine Beta-Version von „Gemini Spark“ für macOS – sie soll Arbeitsabläufe durch KI-Integration in verschiedene Anwendungen automatisieren.
Für Mitte Juli ist der Verkaufsstart der „BUSY Bar“ angekündigt. Das LED-Display unterstützt die Matter-Schnittstelle und zeigt den aktuellen Fokus-Status eines Bewohners im Smart Home an. Kein Zufall: Die Homeoffice-Quote bleibt stabil. Laut einer Untersuchung der Bertelsmann Stiftung ist jeder fünfte Arbeitsplatz in Deutschland mit mobiler Option ausgeschrieben. In Großstädten liegt die Quote bei fast 30 Prozent.
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Wenn der Feierabend zur Grauzone wird
Die Verschmelzung von Wohnen und Arbeiten beschäftigt auch die Gerichte. Das Hessische Landessozialgericht urteilte am 28. April 2026: Ein Sturz auf dem Weg zum Imbiss während der Mittagspause gilt als Arbeitsunfall – sofern die Mahlzeit der Erhaltung der Arbeitskraft dient. Anders ein Fall vom 19. Mai 2026: Ein Sturz auf der heimischen Terrasse wurde als Privatangelegenheit eingestuft, weil keine betriebliche Einbindung vorlag. Beide Fälle liegen nun zur Revision beim Bundessozialgericht.
Auch die Arbeitszeiterfassung steht auf der Agenda. Arbeitsministerin Bärbel Bas kündigte für Juni 2026 einen neuen Gesetzesentwurf an. Die Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeit gilt bereits für alle Modelle – einschließlich Homeoffice und Vertrauensarbeitszeit. Wer sich nicht daran hält, riskiert Bußgelder.
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Stress treibt neue Trends
Die Entwicklungen finden vor einem belastenden Hintergrund statt: Laut dem Stressreport der Techniker Krankenkasse fühlen sich 66 Prozent der Deutschen häufig oder zeitweise gestresst. In der Praxis beobachten Fachleute daher Trends wie „Soft Off Days“. Beschäftigte integrieren private Erledigungen flexibel in ihre Homeoffice-Zeit, um kognitive Entlastung zu erreichen. Kein Wunder also, dass die Nachfrage nach klaren Grenzen im Arbeitsalltag wächst.
