GeDIG beschlossen: Kabinett plant 445 Millionen Euro Einsparung
Veröffentlicht: 17.07.2026 um 22:16 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Die Reform soll die digitale Infrastruktur im Gesundheitswesen neu ausrichten – und stößt auf heftigen Widerstand der Ärzteschaft.
Geplante Entlastung von 445 Millionen Euro
Die Bundesregierung will die elektronische Patientenakte (ePA) attraktiver machen und Bürokratie abbauen. Offiziellen Berechnungen zufolge soll das Gesetz jährlich rund 445 Millionen Euro einsparen.
Konkret geplant: Ab 2027 kommen eine Volltextsuche und eine digitale Impfübersicht in die ePA. Bis 2029 soll die E-Überweisung flächendeckend eingeführt werden. Zudem wird das E-Rezept auf Heilmittel ausgeweitet, und Apotheken erhalten erweiterten Zugriff auf ePA-Daten.
Die gematik bekommt mehr Befugnisse, um die Stabilität der Telematikinfrastruktur (TI) zu sichern. Sie darf Dienste künftig direkt beschaffen.
Ärzte warnen vor „gefährlichem Paradigmenwechsel“
Doch genau hier liegt der Streitpunkt. Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kritisieren die Ausweitung der Datenzugriffsrechte für Krankenkassen scharf.
Der Präsident der Bundesärztekammer warnte vor einem „gefährlichen Paradigmenwechsel“. Die KBV betont: Patientendaten gehörten nicht in die Hände der Kassen. Auch der Hausärzteverband sieht die Gefahr einer zunehmenden Kassenmedizin.
Ganz anders die Reaktionen vom GKV-Spitzenverband und verschiedenen Krankenkassen. Sie begrüßen das Gesetz als notwendigen Schritt. Auch Bitkom und TMF zeigen sich grundsätzlich wohlwollend, mahnen aber Korrekturen bei der geplanten Forschungskennziffer an. Die Sorge: Re-Identifikationsrisiken könnten den Datenschutz gefährden.
Schutz vor Beschlagnahmung von ePA-Daten
Parallel zur Gesetzgebung rückt der rechtliche Schutz sensibler Gesundheitsdaten in den Fokus. Das Bundesjustizministerium plant, ePA-Daten explizit vor der Beschlagnahmung durch Ermittlungsbehörden zu schützen. Bisher galt dieser Schutz nur für die physische Gesundheitskarte.
Der Schutz sensibler Gesundheitsdaten ist rechtlich komplex und Fehler bei der Dokumentation können teure Konsequenzen haben. Erfahren Sie in diesem kostenlosen Report, welche sieben Fragen zur Datenschutz-Folgenabschätzung jeder Verantwortliche kennen muss. Was viele Datenschutzbeauftragte über die DSFA-Pflicht nicht wissen
Ein aktuelles Urteil eines deutschen Arbeitsgerichts zeigt die Konsequenzen von Datenschutzverstößen. Mitte Juli wurde ein Mediziner zu Schadensersatz verurteilt, weil er Patientendaten über einen herkömmlichen Messenger geteilt hatte. Die Botschaft an Praxen: Nur DSGVO-konforme Kommunikationswege sind erlaubt.
Die Bedrohung durch Cyberkriminalität bleibt hoch. Zwischen 2022 und 2025 gab es weltweit über 350 signifikante Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen. Allein im ersten Halbjahr 2026 traf es ein Universitätsklinikum im Mai und ein Medizintechnikunternehmen im März – mit massiven Datenabflüssen und Störungen des OP-Betriebs.
KI-Dokumentation und Hosting unter strengen Auflagen
Für Mediziner wird die Wahl sicherer Hosting-Partner immer wichtiger. Branchenanbieter setzen auf Lösungen in deutschen Rechenzentren, deren Mitarbeiter zur Verschwiegenheit nach § 203 StGB verpflichtet sind. Eine Datenweitergabe an Drittstaaten-Anbieter wird ausgeschlossen.
Neben dem Datenschutz rückt auch die neue EU-KI-Verordnung verstärkt in den Fokus von IT- und Rechtsabteilungen. Dieser kostenlose Umsetzungsleitfaden bietet einen kompakten Überblick über alle neuen Anforderungen, Pflichten und Risikoklassen für Unternehmen. EU AI Act in 5 Schritten verstehen: Fristen und Pflichten kompakt erklärt
Auch die KI-gestützte Dokumentation hält Einzug in den Praxisalltag. Die sogenannte Ambient-Dokumentation erstellt aus Patientengesprächen strukturierte Notizen. Juristen weisen jedoch auf strikte Auflagen hin: Patienten müssen einwilligen, und eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist Pflicht. Erste Anbieter bieten KI-Transkriptionen auf europäischen Servern an, die speziell für Berufsgeheimnisträger entwickelt wurden.
Der TI-Atlas 2026, veröffentlicht am 16. Juli, zeigt: 70 Prozent der Arztpraxen und die Hälfte der Krankenhäuser nutzen die ePA bereits intensiv. Eine große Mehrheit der Versicherten bewertet die digitalen Anwendungen als sinnvoll – besonders den elektronischen Medikationsplan.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
