Gebäudemodernisierung: Neue Förderung ab 21. Juli mit bis zu 40% Bonus
Veröffentlicht: 11.07.2026 um 23:04 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Das am Wochenende beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt die bisherigen Regelungen zur Heizungswende. Statt der strikten 65-Prozent-EE-Pflicht setzt der Gesetzgeber nun auf Technologieoffenheit. Das alte Heizungsgesetz der Koalition wird damit grundlegend revidiert.
Ausnahmen sorgen für Streit
Fachverbände bewerten die Neuregelung differenziert. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßt Klarstellungen zur Grüngasquote. Sie sieht einen schrittweisen Umstieg auf klimaneutrale Brennstoffe bis 2045 vor. Zudem entfällt die Zertifizierungspflicht für kleine und mittlere Holzheizungen.
Kritik übt die BEE-Präsidentin an einer Ausnahmeregelung für rund 900.000 Gas- und Ölheizungen. Sie wurden seit Januar 2024 installiert. Das sei ein Rückschritt für die Wärmewende.
Auch im Parlament gibt es Widerstand. Der energiepolitische Sprecher der Grünen äußerte verfassungsrechtliche Bedenken. Er kündigte an, den Bundespräsidenten um eine Prüfung zu bitten.
NRW treibt Baustoff-Recycling voran
Parallel zur Bundesgesetzgebung wird in Nordrhein-Westfalen die Kreislaufwirtschaft im Bauwesen gestärkt. CDU und Grüne brachten einen entsprechenden Antrag in den Landtag ein. Bauschutt macht einen wesentlichen Teil des gesamten Abfallaufkommens aus.
Ab 21. Juli gelten neue Förderkonditionen für den Heizungstausch. Der maximale Zuschuss sinkt auf 12.880 Euro – doch mit dem Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus sind bis zu 40% drin. Wer jetzt die richtigen Schritte kennt, sichert sich die volle Förderung. Förder-Leitfaden jetzt kostenlos anfordern
Seit August 2023 bildet die Ersatzbaustoffverordnung den rechtlichen Rahmen für Sekundärbaustoffe. Die Hochschule Düsseldorf startete im November 2025 das Projekt „KoHaB“ – ein Kompetenzzentrum für zirkuläres Handwerk und Bauwirtschaft. Ein Bauteillager dient als Reallabor.
In Bottrop ist für den 10. Oktober 2026 der zweite Sanierungstag geplant. Unter dem Motto „bottrop.saniert.zirkulär“ bietet er Handwerksbetrieben eine Plattform für nachhaltige Lösungen. Auch die Industrie setzt neue Akzente: Die Duisburger König-Brauerei baut ein System zur Regenwasseraufbereitung auf 26.000 Quadratmetern Dachfläche. Die Anlage mit 3.400 Kubikmetern Speichervolumen soll Ende 2026 in Betrieb gehen.
Neue Förderung für Heizungstausch
Mit der Gesetzesänderung passt der Staat auch die Förderung an. Ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Konditionen für den Heizungstausch. Die maximal förderfähigen Kosten sinken auf 28.000 Euro.
Anträge nach alten Richtlinien waren nur bis zum 8. Juli möglich. Ab 21. Juli gelten neue Regeln – mit niedrigerem Höchstzuschuss. Wer den Klimageschwindigkeitsbonus von 16% nutzen will, muss die neuen Konditionen kennen. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie trotz sinkender Fördersumme das Maximum herausholen. Maximalen Zuschuss jetzt berechnen
Das Modell umfasst einen Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 30.000 Euro erhalten einen Einkommensbonus von bis zu 40 Prozent. Trotz dieser Boni sinkt der maximale Zuschuss von bisher 16.500 auf 12.880 Euro. Anträge nach den alten Richtlinien waren letztmalig bis zum 8. Juli 2026 möglich.
Neben den finanziellen Fragen rücken auch rechtliche Aspekte in den Fokus. Die BVS Akademie veranstaltet in der kommenden Woche ein Fachseminar zu Haftungsfragen bei Wärmedämmverbundsystemen. Eine Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht referiert über aktuelle Risiken.
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