Gebäudemodernisierung, Zertifikatspflichten

Gebäudemodernisierung: Neue Zertifikatspflichten für Handwerksbetriebe ab April

Veröffentlicht: 11.07.2026 um 23:04 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Neue Gesetze verschärfen Pflichten für Gebäudebetreiber und Handwerksbetriebe. Bußgelder bis 50.000 Euro drohen bei Verstößen.

Gebäudemodernisierungsgesetz: Strengere Auflagen für Handwerker
Hände eines Technikers verbinden Rohre einer modernen Wärmepumpe. Fokus auf technische Details und professionelle Installation. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der Bundestag hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verabschiedet. Parallel dazu verschärfen die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) und die F-Gase-Verordnung die Anforderungen an Installation und Wartung von Klimaanlagen.

Wer gegen die Vorschriften verstößt, riskiert Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Betroffen sind nicht nur die ausführenden Betriebe, sondern auch die Auftraggeber – sie müssen bei der Auswahl ihrer Dienstleister besondere Sorgfalt walten lassen.

Neue Zertifikatspflichten ab April 2026

Seit dem 17. April 2026 gelten aktualisierte Bestimmungen der ChemKlimaschutzV. Handwerksbetriebe müssen ihre Sachkunde und Betriebszertifizierungen nachweisen können. Die Zertifikatskategorien A1 und A2 wurden erweitert: Sie erfassen jetzt explizit den Umgang mit alternativen Kältemitteln wie Propan, CO2 und Ammoniak.

Die rechtliche Grundlage für Kälteanlagen liefert die F-Gase-Verordnung 2024/573. Split-Klimageräte dürfen nur noch von zertifiziertem Fachpersonal in Betrieb genommen werden. Ziel ist es, den Austritt klimaschädlicher fluorierter Treibhausgase zu verhindern.

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Das Gebäudemodernisierungsgesetz im Detail

Am 10. Juli 2026 hat der Gesetzgeber den Weg für die Wärmewende weiter geebnet. Das GModG sieht eine Grüngasquote ab 2028 vor. Ab 2029 kommt die sogenannte Biotreppe: Dann müssen mindestens zehn Prozent erneuerbare Energien erreicht werden.

Branchenverbände wie der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sehen punktuelle Verbesserungen. Vertreter der Grünen äußerten im Vorfeld verfassungsrechtliche Bedenken und legten entsprechende Gutachten vor. Kritik gibt es vor allem an großzügigen Ausnahmeregelungen für Heizungssysteme, die bereits seit Anfang 2024 bestehen.

Wirtschaft fordert Verschiebung der Klimaziele

Parallel zum regulatorischen Verschärfungskurs wächst der Druck aus der Wirtschaft. Führende Vertreter von RWE, der Gewerkschaft IGBCE und der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordern eine Verschiebung des deutschen Klimaneutralitätsziels von 2045 auf 2050.

Die Begründung: Die Industrie müsse entlastet werden, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Hintergrund ist auch der europäische Emissionshandel. Ab 2039 sollen keine kostenlosen Zertifikate mehr ausgegeben werden. Die EU-Kommission bereitet für Juli 2026 Reformvorschläge vor.

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Die Bundesregierung hält laut Koalitionsvertrag am Zieljahr 2045 fest. Der Modernisierungsdruck für Unternehmen bleibt damit hoch. Energetische Sanierungen und der Einbau effizienter Klimasysteme werden mit Förderquoten von bis zu 70 Prozent unterstützt – vorausgesetzt, alle neuen Fachregeln und Zertifizierungspflichten werden eingehalten.

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