GdB-Reform, Regeln

GdB-Reform: Neue Regeln für 7,9 Millionen Schwerbehinderte

Veröffentlicht: 18.07.2026 um 01:21 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die GdB-Feststellung fokussiert nun auf gesellschaftliche Teilhabe. Renten steigen, Steuerdaten werden digital übermittelt.

GdB-Reform 2026: Neue Regeln für Schwerbehinderte in Deutschland
Eine vielfältige Gruppe von Menschen, einige mit sichtbaren Behinderungen, interagieren positiv in einem modernen, barrierefreien öffentlichen Raum. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Reform stellt die gesellschaftliche Teilhabe in den Mittelpunkt und treibt die Digitalisierung voran.

GdB-Bewertung: Diagnose ist nicht mehr alles

Mit der sechsten Änderungsverordnung zu den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen wurde die Systematik der GdB-Feststellung grundlegend geändert. Im Fokus steht nun die individuelle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – nicht mehr primär die medizinische Diagnose.

Wichtig zu wissen: Der GdB trifft ausdrücklich keine Aussage über die Arbeitsfähigkeit. Einzelwerte für verschiedene Beeinträchtigungen werden weiterhin nicht einfach addiert. Maßgeblich bleibt die stärkste Beeinträchtigung, weitere Leiden erhöhen den Wert nur, wenn sie das Gesamtausmaß wesentlich verstärken.

Bestehende Bescheide sind von einer pauschalen Absenkung ausgenommen. Bei bestimmten Erkrankungen ist jedoch eine Nachprüfung nach der sogenannten Heilungsbewährung vorgesehen.

Rentenplus und neues Grundsicherungsgeld

Zum 1. Juli stiegen die gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent. Der Rentenwert kletterte von 40,79 auf 42,52 Euro. Das freut auch Bezieher einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Voraussetzung: ein GdB von mindestens 50 und 35 Versicherungsjahre. Die abschlagsfreie Rente gibt es ab 65 Jahren, mit Abschlägen bereits ab 62.

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Parallel ersetzte das neue Grundsicherungsgeld das bisherige Bürgergeld. Bestehende Bewilligungen behalten ihre Gültigkeit, für Neuanträge gelten strengere Regeln. Die Vermögensprüfung erfolgt nun ab Bewilligungsbeginn, die Wohnkostenübernahme wurde verschärft.

Gut zu wissen für Schwerbehinderte: Der Anspruch auf zusätzlichen Wohnraum bleibt bestehen. Bei Rollstuhlpflicht können 10 bis 15 Quadratmeter mehr als angemessen anerkannt werden.

Steuer-Pauschbetrag jetzt digital

Seit dem 1. Januar läuft die Datenübermittlung zwischen Versorgungsämtern und Finanzbehörden digital. Betroffene müssen ihre Steuer-ID angeben und der Weitergabe zustimmen. Das soll Bürokratie bei Steuerfreibeträgen sparen.

Der Behinderten-Pauschbetrag ist gestaffelt: 384 Euro bei GdB 20 bis zu 2.840 Euro bei GdB 100. Für Menschen mit den Merkzeichen H (Hilflosigkeit), Bl (Blindheit) oder TBl (Taubblindheit) gibt es 7.400 Euro.

Finanzexperten warnen: Eine Herabstufung des GdB wirkt sich durch die digitale Vernetzung schneller steuerlich aus. Zwar hat ein Widerspruch aufschiebende Wirkung – dennoch sollten Betroffene separat Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, um Fristen zu wahren.

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Aktuelle Urteile: Merkzeichen und Mehrbedarf

Die Sozialgerichte beschäftigten sich zuletzt intensiv mit Merkzeichen und Zusatzleistungen. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschied: Das Merkzeichen B (ständige Begleitung) setzt voraus, dass Betroffene bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind. Kann ein Rollator oder Rollstuhl die Einschränkung ausgleichen, gibt es kein automatisches Anrecht.

Das Sozialgericht Wiesbaden stellte klar: Der Mehrbedarf wegen Schwerbehinderung (17 Prozent des Regelbedarfs) wird erst ab Vorlage des Schwerbehindertenausweises bei der Behörde gezahlt. Rückwirkend gibt es nichts.

Ende 2023 lebten in Deutschland rund 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen. Für sie gibt es 2026 eine Erweiterung: Der nationale Schwerbehindertenausweis wird durch den Europäischen Behindertenausweis ergänzt. Das erleichtert Vergünstigungen im EU-Ausland.

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