Minijob-Reform: 6,9 Millionen Beschäftigte verlieren Sonderstatus
Veröffentlicht: 18.07.2026 um 01:18 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Betroffen sind Millionen Beschäftigte.
Neue Verdienstgrenze gilt bereits
Seit Jahresbeginn liegt die monatliche Minijob-Grenze bei 603 Euro – im Vorjahr waren es noch 556 Euro. Die dynamische Anpassung basiert auf einer zehnstündigen Wochenarbeitszeit beim aktuellen Mindestlohn von 13,90 Euro.
Arbeitgeber zahlen derzeit pauschale Abgaben von rund 31 Prozent. Für Haushaltshilfen gilt ein reduzierter Satz von 12 Prozent.
Kommission empfiehlt Systemwechsel
Im Juni legte die Alterssicherungskommission ihre Empfehlungen vor. Die Kernforderung: den Sonderstatus von Minijobs weitgehend abschaffen. Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht soll entfallen – für fast alle.
Nur Schüler sollen von der Neuregelung ausgenommen bleiben. Gleichzeitig könnten die Arbeitgeberbeiträge von 31 auf bis zu 39 Prozent steigen.
IAB-Chef Fitzenberger brachte eine Alternative ins Spiel: eine Bagatellgrenze von 250 Euro, um Kleinstbeschäftigungen zu entlasten.
Was gilt für Studenten und Ferienjobber?
Für Werkstudenten bleibt die 20-Stunden-Regel zentral. Überschreiten sie diese Wochenarbeitszeit während des Semesters nicht, bleiben sie in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung beitragsfrei. In den Semesterferien sind mehr Stunden erlaubt.
Kurzfristige Beschäftigungen wie Ferienjobs sind sozialversicherungsfrei – sofern sie maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr dauern.
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Der steuerliche Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro. Viele Schüler und Studenten bleiben darunter und können gezahlte Lohnsteuern über die Steuererklärung zurückholen. Für Bafög-Empfänger gilt eine Hinzuverdienstgrenze von 6.672 Euro pro Jahr.
Befristungsrecht wird ausgeweitet
Parallel zu den Minijob-Reformen plant die Politik eine Reform des Arbeitsrechts. Die sachgrundlose Befristung soll künftig für bis zu 48 Monate möglich sein – mit bis zu sechs Verlängerungen. Bisher lag die Grenze bei zwei Jahren und drei Verlängerungen.
Die Neuregelung gilt für Neueinstellungen und ist bis Ende 2030 befristet.
Zum 1. Januar 2027 soll zudem das Schriftformerfordernis für Arbeitsverträge entfallen. Und: Arbeitgeber dürfen künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest verlangen. Bisher war das ohne gesonderte Vereinbarung erst ab dem vierten Tag Pflicht.
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Millionen Beschäftigte betroffen
Bundesweit wären 6,5 bis 6,9 Millionen Minijobber von den geplanten Änderungen betroffen. Besonders stark betroffen sind Handel, Gastgewerbe, Landwirtschaft und Handwerk. Allein in Hessen gibt es über 600.000 Minijobber.
Die Reaktionen fallen gemischt aus. Die Alterssicherungskommission betont die Stärkung der Rentenansprüche. Branchenvertreter warnen vor Problemen.
DEHOGA-Präsident Zöllick fürchtet Schwierigkeiten bei der Besetzung von Abend- und Wochenendschichten, falls die Flexibilität der Minijobs eingeschränkt wird. Bayerns Ministerpräsident Söder lehnt die Abschaffung des Sonderstatus ab.
Gewerkschaften wie Verdi und der DGB kritisieren die Ausweitung der Befristungsmöglichkeiten. Eine YouGov-Umfrage zeigt: Mehr als die Hälfte der Befragten lehnt die Reform der Befraltungsregeln ab.
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