Gastronomie-Reform: 7% auf Speisen, 19% auf Getränke ab Januar
30.06.2026 - 23:04:32 | boerse-global.de
Das Bundesfinanzministerium hat klare Vorgaben zur steuerlichen Behandlung von Wirtschaftsgütern veröffentlicht, die sowohl unternehmerisch als auch privat genutzt werden. Die neuen Richtlinien betreffen vor allem die Abgrenzung zwischen privater und nichtwirtschaftlicher Nutzung sowie die digitalen Nachweispflichten.
Privat oder nichtwirtschaftlich? Der entscheidende Unterschied
Ein im Frühjahr veröffentlichtes BMF-Schreiben konkretisiert den Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Wirtschaftsgütern. Die gute Nachricht: Bei einer Kombination aus unternehmerischer und privater Nutzung bleibt der vollständige Vorsteuerabzug möglich. Die private Nutzung wird dann als unentgeltliche Wertabgabe besteuert.
Anders sieht es bei der nichtwirtschaftlichen Nutzung aus. Hier gilt laut Finanzbehörde ein zwingendes Aufteilungsgebot. Ändert sich die Nutzung nachträglich, löst das künftig eine Vorsteuerberichtigung aus – keine unentgeltliche Wertabgabe mehr. Für betroffene Unternehmen gibt es eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2026.
Digitale Pflicht: Nachweise nur noch elektronisch
Seit dem 1. Januar 2026 müssen nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer ihre Nachweise im Vorsteuer-Vergütungsverfahren digital einreichen. Rechnungen und Einfuhrbelege gehen elektronisch über das Portal des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).
In einer Übergangsphase sind Speichermedien noch erlaubt. Bei Rechnungsbeträgen bis 250 Euro entfällt die Nachweispflicht komplett. Die neuen Regeln gelten für alle Anträge ab dem 1. Januar 2026.
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Strengere Regeln für Mobilität und Verpflegung
2026 bringt weitere Änderungen, die eine präzise Buchführung erfordern:
Ladestrom für E-Autos – Die ladeunabhängigen Monatspauschalen sind Geschichte. Unternehmen müssen Strommengen und Preise pro Kilowattstunde exakt dokumentieren. Bei privaten Ladestationen ist ein separater Stromzähler Pflicht. Als Berechnungsgrundlage dient der tatsächliche Strompreis inklusive anteiligem Grundpreis. Bei Photovoltaikanlagen kommt der halbjährige Gesamtstrompreis des Statistischen Bundesamts zum Einsatz.
Dienstreisen mit dem Privatwagen – Der Bundesfinanzhof hat klargestellt: Wer einen Dienstwagen hat, kann Fahrten mit dem Privat-Pkw nur noch in Ausnahmefällen absetzen – etwa bei technischem Defekt. Der Kilometersatz für 2026: 30 Cent.
Auslandsreisekosten – Seit Januar gelten neue Pauschbeträge. Für London etwa 44 Euro für An- und Abreisetage, 66 Euro für volle Tage. Die Übernachtungspauschale liegt bei 163 Euro pro Nacht.
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Gastronomie: Getrennte Abrechnung wird Pflicht
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der Gastronomie ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf Speisen. Getränke bleiben beim Regelsatz von 19 Prozent. Das zwingt Betriebe bei Pauschalangeboten und Menüs zu einer sachgerechten Aufteilung der Entgelte.
