MeinELSTER+ ab Juli: 11,5 Millionen können Steuererklärung per Klick einreichen
02.07.2026 - 20:33:07 | boerse-global.de
Neben neuen Pauschbeträgen gibt es digitale Neuerungen und wichtige Gerichtsurteile.
Neue Pauschalen für 2026
Für Inlandsreisen gelten feste Sätze: Bei Abwesenheit von acht bis 24 Stunden sowie für An- und Abreisetage gibt es 14 Euro. Wer volle 24 Stunden unterwegs ist, bekommt 28 Euro. Die Übernachtungspauschale bleibt bei 20 Euro.
Stellt der Arbeitgeber Mahlzeiten, werden die Pauschalen gekürzt: Frühstück kostet 20 Prozent, Mittag- und Abendessen jeweils 40 Prozent des Tagessatzes. Wichtig: Nach drei Monaten am selben Einsatzort endet der Anspruch. Die Werbungskostenpauschale stieg auf 1.230 Euro.
Steuererklärung per Klick
Seit dem 1. Juli bietet die App MeinELSTER+ ein vereinfachtes Verfahren. Die Funktion richtet sich an ledige, kinderlose Arbeitnehmer sowie Rentner – rund 11,5 Millionen Steuerpflichtige. Das System erstellt eine vorausgefüllte Erklärung, die per Klick übermittelt wird.
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Der Bund der Steuerzahler mahnt zur Vorsicht: Individuelle Ausgaben wie Werbungskosten werden nicht automatisch berücksichtigt. Nach der Übermittlung gilt eine vierwöchige Einspruchsfrist. Parallel gibt es weiterhin Papierformulare für die manuelle Reisekostenabrechnung.
Reisezeit ist Arbeitszeit
Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt: Fahrten zum ersten Kunden und die Rückreise von Außendienstmitarbeitern sind vergütungspflichtige Arbeitszeit. Auch Bahn- und Flugreisen zählen dazu. Arbeitgeber müssen diese Zeiten systematisch erfassen.
Anders sieht es im Straßentransport aus: Bereitschaftszeiten gelten unter bestimmten Bedingungen nicht als Arbeitszeit. Für ausländische Unternehmer gilt seit Januar: Rechnungen und Einfuhrbelege über 250 Euro müssen elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern eingereicht werden.
Wohnmobil als Dienstreise-Unterkunft?
Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied: Wer regelmäßig mit dem Wohnmobil am Arbeitsort übernachtet und damit heimfährt, kann keine doppelte Haushaltsführung geltend machen. Abzugsfähig ist nur die Entfernungspauschale.
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Das Finanzgericht Niedersachsen verschärfte die Regeln für Fahrtkosten: Wer vorsätzlich zu kurze Distanzen angibt, macht sich der Steuerhinterziehung strafbar. Die Finanzbehörden können dann zehn Jahre rückwirkend prüfen.
Weniger Steuern auf Flüge
Seit Juli sinkt die Luftverkehrsteuer um 2,50 bis 11,40 Euro pro Ticket, je nach Distanz. Beim Zoll gilt für Waren unter 150 Euro eine Pauschale von 3 Euro pro Kategorie.
Parallel stiegen die Renten um 4,24 Prozent. Beim Bürgergeld gelten strengere Regeln mit abgesenkten Schonvermögen. Im Pflegesektor liegen die Mindestlöhne jetzt bei 16,52 Euro für Hilfskräfte und 21,03 Euro für Fachkräfte.
