ESRS, Nachhaltigkeitsberichte

ESRS 2.0: Nachhaltigkeitsberichte mit 60% weniger Aufwand ab 2027

Veröffentlicht: 08.07.2026 um 00:10 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Neue EU-Standards senken Pflichtangaben um über 60 Prozent und reduzieren die Zahl berichtspflichtiger Firmen drastisch.

EU-Kommission reformiert Nachhaltigkeitsberichte: ESRS 2.0
ESRS - Ein stilisierter Pfeil zeigt nach unten und kreuzt ein Balkendiagramm, symbolisiert reduzierte Berichtspflichten und vereinfachte Daten. Moderne Bürogebäude im Hintergrund. 08.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

0 verabschiedet. Unternehmen müssen künftig über 60 Prozent weniger Pflichtangaben liefern. Die Reform ist Teil des Omnibus-I-Pakets zum Bürokratieabbau.

Weniger Daten, weniger Kosten

Die Zahl der Pflichtangaben sinkt um über 60 Prozent. Bei allen Datenpunkten zusammen beträgt die Reduktion sogar über 70 Prozent. Branchenanalysten rechnen mit Kostensenkungen von mehr als 30 Prozent für die Berichtserstellung.

Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit bleibt erhalten. Die Kommission führt aber einen neuen Top-Down-Ansatz ein. Auch die Darstellung antizipierter finanzieller Effekte wird vereinfacht.

Nur noch große Firmen betroffen

Die neuen Schwellenwerte reduzieren die Zahl berichtspflichtiger Unternehmen um schätzungsweise 90 Prozent. Künftig müssen nur noch Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und über 450 Millionen Euro Umsatz berichten.

Anzeige

Während die Berichtsstandards für Nachhaltigkeit vereinfacht werden, bleiben andere Compliance-Regeln wie die neue EU-KI-Verordnung für viele Unternehmen verpflichtend. Dieser kostenlose Umsetzungsleitfaden verschafft Ihnen den nötigen Überblick über Fristen, Pflichten und Risikoklassen des AI Acts. EU AI Act in 5 Schritten verstehen

Für kleinere Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten gilt eine Übergangsfrist bis 2028. Zudem gibt es einen freiwilligen Standard für Firmen außerhalb der CSRD-Richtlinie. Dieser deckelt die Anforderungen an Informationen zur Wertschöpfungskette.

Ab 2027 Pflicht – 2026 mit Wahlrecht

Die neuen Standards gelten verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027. Für das laufende Jahr 2026 haben Unternehmen drei Optionen: Sie nutzen die alten ESRS von 2023, bereits die neuen Standards oder eine Kombination mit Erleichterungen.

Die Verordnungen gehen nun an EU-Parlament und Rat zur Prüfung. Diese Phase dauert zwei Monate, eine Verlängerung um weitere zwei Monate ist möglich. Inkrafttreten ist drei Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt.

Anzeige

Compliance-Themen wie der EU AI Act stellen Unternehmen vor ähnliche bürokratische Herausforderungen wie die ESRS-Standards. Erfahren Sie in diesem kostenlosen Report, welche KI-Systeme als Hochrisiko gelten und was Verantwortliche jetzt konkret tun müssen, um rechtlich abgesichert zu sein. Kostenlosen Report zur KI-Verordnung herunterladen

Mehr Bewegung im ESG-Bereich

Parallel dazu legten die Aufsichtsbehörden ESMA, EBA und EIOPA am 6. Juli Vorschläge zur Vereinfachung der EU-Taxonomie vor. Betriebliche Ausgaben sollen künftig auf Forschung und Entwicklung beschränkt werden. Eine Konsultation läuft bis zum 12. August.

Der Markt bereitet sich zudem auf strengere Greenwashing-Regeln ab dem 27. September vor. Die Bundesregierung plant ein Entlastungspaket mit 34 Maßnahmen – mit Einsparungen von über 3 Milliarden Euro für die Wirtschaft. Die Abstimmung im Bundestag steht in der ersten Juli-Hälfte an.

de | wirtschaft | 69717919 |