Pflegenotfallgesetz, Renten

Pflegenotfallgesetz: Renten für 1,7 Millionen Pflegenden sinken ab 2027

Veröffentlicht: 08.07.2026 um 00:09 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Höhere Lohnuntergrenzen in der Pflege treffen auf Finanzierungsprobleme. Neue Gesetze bringen Refinanzierung für Tarifbetriebe und Renteneinbußen für Pflegende.

Pflegebranche: Neue Löhne, Refinanzierung und Rentenkürzungen
Pflegenotfallgesetz - Eine Nahaufnahme einer fürsorglichen Hand, die sanft eine ältere Hand in einer häuslichen Pflegeumgebung stützt. 08.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Seit dem 1. Juli 2026 gelten in der Pflegebranche deutlich höhere Lohnuntergrenzen. Pflegefachkräfte verdienen nun mindestens 21,03 Euro pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte 17,80 Euro und einfache Pflegehilfskräfte 16,52 Euro. Eine weitere Anpassungsstufe folgt bereits im Juli 2027.

Doch die Lohnsteigerungen treffen auf eine Branche in der Krise. Die soziale Pflegeversicherung kämpft mit einer Finanzierungslücke von mindestens zwei Milliarden Euro für 2026. Heimbewohner zahlen im Schnitt bereits 3.245 Euro Eigenanteil pro Monat – und viele Pflegeleistungen bleiben bis 2028 eingefroren.

Refinanzierung für Tarifbetriebe geplant

Am 10. Juli 2026 soll das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz durch Bundestag und Bundesrat. Es enthält eine entscheidende Neuerung: Tarifgebundene Einrichtungen in der häuslichen Krankenpflege, außerklinischen Intensivpflege sowie Haushaltshilfe und Rehabilitation können künftig einen Teil ihrer Personalkosten refinanzieren lassen.

Konkret sollen 50 Prozent der Tarifsteigerungen, die über die allgemeine Lohnentwicklung hinausgehen, für zwei Jahre erstattet werden. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) kritisiert die Beschränkung auf tarifgebundene Träger scharf. Das schaffe eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten privater Anbieter. Die endgültige Freigabe der Anträge durch die Fraktionen stand zuletzt noch aus.

Anzeige

Während die Pflegebranche mit neuen Refinanzierungsmodellen kämpft, müssen Arbeitgeber auch bei den Lohnnebenkosten genau hinsehen. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie Nacht- und Feiertagszuschläge rechtssicher gestalten und steuerliche Spielräume optimal nutzen. Gratis-Checkliste für lohnsteuerfreie Zuschläge herunterladen

Pflegenotfallgesetz: Weniger Rente für Pflegende

Der Kabinettsbeschluss zum Pflegenotfallgesetz (PNOG) ist für den 15. Juli 2026 geplant – und er enthält Sprengstoff. Ab Januar 2027 sollen die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige auf 70 Prozent des bisherigen Niveaus sinken. Betroffen wären rund 1,7 Millionen Menschen, davon 85 Prozent Frauen.

Die Einbußen variieren je nach Pflegegrad. Bei Pflegegrad 5 könnten die Beiträge um bis zu 2.648 Euro pro Jahr fallen, bei Pflegegrad 2 um rund 715 Euro. Ein Bestandsschutz für bestehende Pflegeverhältnisse fehlt im aktuellen Entwurf. Die AOK-Vorständin fordert eine Steuerfinanzierung der Beiträge und kritisiert zugleich Pläne, die Tariftreue-Regelungen im PNOG zeitweise auszusetzen.

Ab 2027 soll zudem die eigenständige Verhinderungspflege wegfallen. Neue Budgetmodelle ersetzen sie – und damit fällt wohl die stundenweise Ersatzpflege weg, die bisher ohne Anrechnung auf das achtwöchige Zeitkontingent möglich war.

Anzeige

Die gesetzlichen Anforderungen an die Dokumentation von Arbeitszeiten verschärfen sich parallel zu den neuen Pflegeregelungen massiv. Mit diesem kostenlosen E-Book erhalten Sie sofort einsetzbare Mustervorlagen für eine gesetzeskonforme Zeiterfassung in Ihrem Betrieb. Kostenlose Mustervorlage zur Arbeitszeiterfassung sichern

Sozialgerichtsurteil: Nachbarschaftshilfe wird angerechnet

Auch Gerichte beschäftigen sich mit der Pflegebranche. Das Sozialgericht entschied im Februar 2026: Aufwandsentschädigungen für Nachbarschaftshilfe aus dem Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung werden im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII) voll als Einkommen angerechnet.

Das ist brisant, denn beim Bürgergeld bleiben solche Zahlungen anrechnungsfrei. Das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern bestätigte dies bereits im Mai 2025. Für Sozialhilfeempfänger nach SGB XII gilt nun die strengere Regelung. Eine Revision wurde zugelassen – die endgültige Klärung steht also noch aus.

de | wirtschaft | 69717916 |