Erwerbsminderungsrente, Rentenwert

Erwerbsminderungsrente: Rentenwert steigt um 4,24 Prozent

Veröffentlicht: 11.07.2026 um 19:21 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Erwerbsminderungsrentner erhalten ab Juli 4,24 Prozent mehr Geld. Eine Kommission schlägt weitreichende Reformen für die Zukunft vor.

EM-Rente 2026: Höhere Bezüge, neue Regeln und Reformpläne
Ein Kalenderblatt mit dem Datum 1. Juli 2026, eine Hand zeigt darauf. Im Hintergrund unscharfe Finanzdokumente und ein Taschenrechner. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Seit dem 1. Juli erhalten Erwerbsminderungsrentner 4,24 Prozent mehr Geld. Der aktuelle Rentenwert stieg von 40,79 auf 42,52 Euro. Davon profitieren auch Bezieher von Altersrenten für schwerbehinderte Menschen. Für Neurentner 2026 verlängerte sich zudem die Zurechnungszeit auf 66 Jahre und drei Monate.

Neue Hinzuverdienstgrenzen und Grundsicherung

Wer eine volle EM-Rente bezieht, darf 2026 bis zu 20.700 Euro jährlich hinzuverdienen – anrechnungsfrei. Bei teilweiser Erwerbsminderung liegt die Grenze bei mindestens 41.500 Euro pro Jahr.

Reicht die Rente nicht zum Leben, können Betroffene Grundsicherung beantragen. Der Regelbedarf liegt 2026 bei 563 Euro monatlich plus Kosten für Unterkunft und Heizung. Juristen weisen darauf hin, dass ein EM-Rentenzuschlag den Bezug einer Witwenrente beeinflussen kann.

Reformpaket der Rentenkommission

Am 23. Juni legte die Alterssicherungskommission weitreichende Vorschläge vor. Kernpunkte: Die Antragsfristen für Rehabilitation und EM-Rente sollen von zehn auf vier Wochen sinken. Zudem will die Kommission den Begriff der Erwerbsminderung stärker an realistischen Vermittlungschancen ausrichten.

Die Arbeitserprobung soll von sechs auf zwölf Monate verlängert werden. Eine Umsetzung ist frühestens Anfang 2027 geplant. Diskutiert wird auch eine „Schutzrente“ für langjährig Versicherte ab 35 Beitragsjahren, die ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen aufgeben müssen. Diese könnte ab 64 mit Abschlägen oder ab 65 abschlagsfrei bezogen werden.

Stärkere Rechte durch Urteil

Das Landessozialgericht Hamburg stärkte mit einem Urteil vom 21. April die Rechte von Versicherten mit multiplen Vermittlungshindernissen. Im konkreten Fall sprachen Richter einer 62-jährigen Analphabetin mit Hörschädigung und Lernbehinderung die volle EM-Rente zu. Die Begründung: Bei Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen muss die Rentenversicherung eine konkrete Verweisungstätigkeit benennen – sonst gilt der Arbeitsmarkt als verschlossen.

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In der Verwaltungspraxis zeichnet sich eine Erleichterung bei befristeten EM-Renten ab. Liegen medizinische Unterlagen vor, die eine chronische Erkrankung ohne Besserung stabil dokumentieren, kann die Deutsche Rentenversicherung ohne neues Gutachten entscheiden. Experten raten, den Weiterzahlungsantrag etwa vier Monate vor Ablauf der Befristung zu stellen.

Minijobs und Krankenversicherung

Seit dem 1. Juli gilt eine Neuerung bei Minijobs: Wer sich von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, kann diese Entscheidung nun einmalig durch Antrag beim Arbeitgeber aufheben. Die Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 Euro monatlich.

Die Rentenkommission empfahl die Abschaffung des Minijob-Sonderstatus. Nach Beratungen im Koalitionsausschuss im Juli zeichnet sich jedoch ab: Das Modell bleibt vorerst erhalten, eine Anhebung der Pauschalsteuer für Arbeitgeber wird geprüft.

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Der Bundestag beschloss am 10. Juli eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Ab 2027 können Mediziner eine Arbeitsunfähigkeit von 25, 50 oder 75 Prozent feststellen. Das ermöglicht Versicherten mit chronischen Leiden eine flexiblere Teilhabe am Erwerbsleben.

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