Erbschaftsteuer-Reform 2026: Familienunternehmen brauchen neue Strategien
Veröffentlicht: 11.07.2026 um 19:10 Uhr, Redaktion boerse-global.de
EU-Steuerpaket, neue Gerichtsurteile und eine Reform der Erbschaftsteuer: Wer Unternehmensanteile überträgt oder eine Holding gründet, muss 2026 einige Neuerungen beachten.
EU will Konzerne um 8 Milliarden entlasten
Die Europäische Kommission hat im Juni ein Steuerpaket vorgestellt, das ab 2028 greifen soll. Kernpunkt: Zinsen, Lizenzgebühren und Dividenden zwischen verbundenen EU-Gesellschaften sollen dann quellensteuerfrei bleiben. Auch die Hinzurechnungsbesteuerung nach ATAD soll entfallen – zumindest für Konzerne, die bereits unter die globale Mindeststeuer (Pillar 2) fallen.
Eine weitere Erleichterung: Bei kurzen Dienstreisen von bis zu drei Tagen entfällt die Pflicht zur A1-Bescheinigung. Diese Regelung gilt bereits seit Anfang Juli.
Gerichte ziehen Grenzen bei Steuervorteilen
Zwei aktuelle Urteile sollten Unternehmer kennen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat am 10. Juli entschieden: Wer Beratungskosten für eine Unternehmensbewertung im Rahmen einer Schenkung von Kommanditanteilen als Vorsteuer abziehen will, hat Pech gehabt. Die Richter sahen die Schenkung als privat veranlasst – nicht als unternehmerische Tätigkeit.
Einen Tag zuvor veröffentlichte der Bundesfinanzhof eine wichtige Entscheidung zur Erstattung von Abzugssteuern. Eine analoge Anwendung von Lohnsteuer-Erstattungsregeln lehnten die Richter ab, wenn kein deutsches Besteuerungsrecht besteht. Für Altfälle gilt eine Übergangsregelung.
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Erbschaftsteuer-Reform: Das müssen Familienunternehmen wissen
Die langfristige Nachfolgeplanung wird komplizierter. Für 2026 ist eine Reform der Erbschaftsteuer in der Diskussion – ausgelöst durch Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu den Verschonungsregeln für Betriebsvermögen.
Steuerberater empfehlen, die Freibeträge im Blick zu behalten: Sie können alle zehn Jahre neu genutzt werden. Beliebt sind Gestaltungsmodelle wie Nießbrauch, Wohnrechte oder Stufenmodelle zur Übertragung. Aber Vorsicht: Schenkungen innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall können Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen.
Der Bundesfinanzhof hat im Frühjahr zudem klargestellt: Bei einem eindeutig zinslosen Ratenkauf innerhalb der Familie dürfen Finanzbehörden keine fiktiven Zinserträge besteuern. Der Zinsvorteil kann aber der Schenkungsteuer unterliegen.
Minderheitsbeteiligungen: Kapital ohne Kontrollverlust
Große Konzerne setzen vermehrt auf Holdingstrukturen, um Kapital aufzunehmen, ohne die operative Kontrolle abzugeben. Ein aktuelles Beispiel: Ein Chemie- und Pharmakonzern hat am 10. Juli angekündigt, dass ein Finanzinvestor für 3 Milliarden Euro eine Minderheit an einem Geschäftsbereich für Kontrazeptiva erwirbt. Die Struktur wurde als Eigenkapitalbeteiligung ohne zusätzliche Verschuldung konzipiert, die Tochter bleibt voll konsolidiert.
Daneben rückt die Professionalisierung der Inhaberschaft in den Fokus. Eine aktuelle Studie unter Familienunternehmen zeigt: 59 Prozent halten eine Familienverfassung für sinnvoll – aber nur 36 Prozent haben eine solche tatsächlich umgesetzt.
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Steuerreformen ab 2027: Wer zahlt drauf?
Die Bundesregierung plant umfassende Anpassungen. Ab 2027 soll der Steuersatz von 45 Prozent bereits ab 250.000 Euro Einkommen greifen. Ab 280.000 Euro ist ein neuer Spitzensteuersatz von 47 Prozent geplant.
Gleichzeitig sollen Grundfreibeträge, Kinderfreibeträge und Kindergeld steigen. Doch Experten warnen: Steigende Sozialabgaben – die Rentenversicherung könnte bis 2028 auf 19,9 Prozent klettern – könnten die Steuerentlastung für viele Arbeitnehmer zunichtemachen.
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