Entgelttransparenz: Umsetzung in Deutschland ab Anfang 2027 erwartet
Veröffentlicht: 10.07.2026 um 04:20 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Seit dem 8. Juni 2026 gilt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie zwar für öffentliche Arbeitgeber – die Privatwirtschaft in Deutschland und Österreich wartet jedoch noch auf die nationale Umsetzung. Experten raten Unternehmen trotzdem zur Eile.
Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen
Die offizielle Frist zur Überführung der EU-Richtlinie 2023/970 endete am 7. Juni. Weder Deutschland noch Österreich konnten diesen Termin einhalten. In Wien machten die Arbeiterkammer-Präsidentin und die Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft am 10. Juli Druck. Sie fordern klare Regeln zur Beweislastumkehr und objektive Kriterien für die Stellenbewertung.
Der Hintergrund: Österreichs Gender-Pay-Gap lag 2024 bei 17,6 Prozent – deutlich über dem EU-Schnitt von 11,1 Prozent.
In Deutschland rechnet man mit einer Umsetzung Anfang 2027. Doch die Richtung ist klar: Beschäftigte erhalten Auskunftsrechte über Durchschnittsentgelte. Unternehmen ab 100 Mitarbeitern müssen regelmäßig Bericht erstatten. Zeigt eine Entgeltbewertung eine ungerechtfertigte Lücke von mehr als fünf Prozent, sind Korrekturmaßnahmen Pflicht.
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Streit um die Berechnungsgrundlage
Personalverantwortliche diskutieren derzeit intensiv über die technische Umsetzung. Ein Sondervotum des Bundesverbands der Personalmanager (BPM) aus dem Frühsommer 2026 offenbarte grundlegende Unstimmigkeiten.
Strittig ist vor allem: Dient nur das Grundgehalt als Berechnungsbasis – oder das komplette Ist-Entgelt inklusive aller variablen Komponenten? Auch die Rolle der Betriebsräte bei der Berichtsmethodik ist noch unklar.
Immerhin zeigt sich ein langsamer Trend zu mehr Transparenz. Eine Analyse von Stellenanzeigen im ersten Quartal 2026 ergab: 23 Prozent enthielten konkrete Gehaltsangaben. Im Vorjahr waren es 21 Prozent. Besonders häufig finden sich Gehaltsspannen bei Minijobs. Schlusslicht ist der Bereich Marketing und PR mit nur 14 Prozent.
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Digitalisierungszwang für die Personalabteilung
Parallel zur Entgelttransparenz kommt ein weiterer Stichtag auf HR-Abteilungen zu. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Arbeitgeber bestimmte Entgeltunterlagen ausschließlich elektronisch führen. Die bisherige Befreiungsmöglichkeit endet am 31. Dezember 2026.
Betroffen sind alle entgelt- und sozialversicherungsrelevanten Dokumente – von Nachweisen zur Versicherungspflicht bis zu Rentenversicherungsanträgen. Einfache PDF-Sammlungen auf Netzlaufwerken reichen nicht. Gefragt sind Dokumentenmanagementsysteme mit revisionssicherer Protokollierung und klaren Berechtigungskonzepten.
Fachleute empfehlen ein Datenaudit im Herbst 2026. Nur wer jetzt die Systeme umstellt, ist bis zum Jahreswechsel bereit für die kombinierten Anforderungen aus Transparenzrichtlinie und digitaler Aktenführung.
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