Steuererklärung, Nachfrist

Steuererklärung 2025: Nachfrist bis 29. Juli für Umsatzsteuer

Veröffentlicht: 10.07.2026 um 04:20 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Nachfrist für Umsatzsteuer-Jahreserklärung bis 29. Juli. Neue App MeinELSTER+ und wichtige Gerichtsurteile zu ERP-Fehlern und Betriebsprüfungen.

Steuerfristen 2025: Nachfrist, Digitalisierung und neue Urteile
Ein Schreibtisch mit Laptop, der ein Steuerformular anzeigt, einem Taschenrechner und einem Stift, der Dringlichkeit vermittelt. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Einnahmenagentur gewährt eine Nachfrist bis zum 29. Juli 2026. Hintergrund ist eine laufende Compliance-Kampagne, die die Vollständigkeit der Steuerdaten sicherstellen soll.

Einkommensteuer 2025: Fristen im Überblick

Für die Einkommensteuererklärung 2025 tickt die Uhr. Ohne Steuerberater endet die Frist am 31. Juli 2026. Wer einen Berater einschaltet, hat bis zum 1. März 2027 Zeit. Bei Verspätung drohen monatliche Zuschläge von mindestens 25 Euro oder 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer.

Das Finanzamt setzt zunehmend auf Digitalisierung. Seit dem 1. Juli 2026 gibt es die App MeinELSTER+. Sie richtet sich an 11,5 Millionen ledige und kinderlose Arbeitnehmer sowie Rentner mit einfachen Steuerfällen. Die Ein-Klick-Steuererklärung erstellt einen automatischen Festsetzungsvorschlag. Wichtig: Werbungskosten oder Sonderausgaben erfasst die App nicht immer automatisch.

In Thüringen läuft seit Juni 2026 der Pilot „Amsel“. Rund 50.000 Steuerpflichtige erhalten dort automatisierte Festsetzungsvorschläge. In Nordrhein-Westfalen wurden im vergangenen Jahr bereits 80 Prozent der Erklärungen elektronisch übermittelt.

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ERP-Fehler: Kein Kavaliersdelikt mehr

Ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts sorgt für Aufsehen. Ein falscher Steuerschlüssel im ERP-System ist kein bloßer Rechenfehler mehr. Eine Korrektur nach § 173a AO ist damit ausgeschlossen. Der Fall geht nun zum Bundesfinanzhof (Az. V R 13/26).

Der Bundesfinanzhof selbst stärkt die Finanzämter. Seit dem 24. Juni 2026 (Az. IX B 127/25) sind Außenprüfungen auch dann zulässig, wenn eine Festsetzungsverjährung möglich erscheint. Nur bei offensichtlicher Verjährung ohne Verlängerungsansätze wäre die Prüfung rechtswidrig.

KI in der Buchhaltung: Fortschritt mit Grenzen

Künstliche Intelligenz in der Steuerberatung bleibt ein zweischneidiges Schwert. Ein Praxistest mit dem KI-Modell GLM 5.2 zeigt: 59 Transaktionen in 68 Minuten klingen beeindruckend. Doch bei 354 Prüfpunkten unterliefen 20 Fehler. Unter anderem wurde Gründungskapital von 10.000 Pfund falsch verbucht.

Im DACH-Raum dürfen KI-Systeme keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen für Dritte erstellen. Die Verantwortung bleibt beim Steuerpflichtigen oder dessen Berater.

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Renten erhöht: Mehr Steuerpflichtige

Die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent hat eine steuerliche Kehrseite. Mehr Rentner überschreiten die Freigrenzen. Der Grundfreibetrag liegt bei 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für Paare. Neurentner des Jahres 2026 versteuern 84 Prozent ihrer Rente. Und: Rentenanpassungen sind voll steuerpflichtig.

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