Bewerbungen mit Schwerbehinderung: 9.000 Euro Entschädigung möglich
Veröffentlicht: 10.07.2026 um 04:11 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Wer den Wahlgang ordnungsgemäß durchführen will, sollte frühzeitig planen. Experten empfehlen, die Kandidatensuche spätestens drei Monate vor dem Wahltermin zu starten.
Zwei Verfahren – je nach Betriebsgröße
Der Gesetzgeber unterscheidet zwei Wege. In Betrieben mit weniger als 50 wahlberechtigten schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten kommt das vereinfachte Wahlverfahren zum Einsatz. Die Wahl findet dann in einer Wahlversammlung statt.
Ab 50 Wahlberechtigten ist das förmliche Wahlverfahren Pflicht. Das bedeutet: schriftliche Wahlvorschläge und Stützunterschriften sind erforderlich.
Wer kandidieren darf
Passives Wahlrecht hat jeder Beschäftigte, der am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist und dem Betrieb seit mindestens sechs Monaten angehört. Eine eigene Schwerbehinderung ist für die Kandidatur nicht nötig.
Die Aufstellung mehrerer Stellvertreter wird empfohlen, um die Handlungsfähigkeit der Vertretung zu sichern. Das erste stellvertretende Mitglied hat laut § 179 Abs. 4 SGB IX einen gesetzlichen Anspruch auf Schulungen. Weitere Stellvertreter können diesen Anspruch geltend machen, wenn ihnen dauerhaft eigene Aufgaben übertragen werden.
In Betrieben mit mehr als 200 schwerbehinderten Beschäftigten erlaubt § 178 Abs. 1 SGB IX sogar zwei stellvertretende Mitglieder.
Teure Fehler bei Bewerbungsverfahren
Die Rechtsprechung zeigt: Arbeitgeber müssen bei schwerbehinderten Bewerbern genau hinschauen. Das Landesarbeitsgericht Köln sprach einem abgelehnten Bewerber Ende Januar 9.000 Euro Entschädigung zu. Grund: Das Unternehmen hatte die Bundesagentur für Arbeit nicht eingebunden.
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Die Richter stellten klar: Ein deutlicher Hinweis auf die Schwerbehinderung auf der ersten Bewerbungsseite reicht aus, um die besonderen Prüfpflichten des Arbeitgebers auszulösen.
Anders entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg im April. Hier lag der Hinweis versteckt in einer gesonderten Anlage. Die Richter sahen keinen Entschädigungsanspruch. Arbeitgeber müssen Bewerbungsunterlagen nicht anlasslos nach versteckten Informationen durchsuchen.
Digitalisierung und EU-Einheit
Der Schwerbehindertenausweis bleibt ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 gültig. Doch die Behörden bereiten einen digitalen Ausweis vor. Pilotprojekte laufen in Thüringen und Hamburg. Auf EU-Ebene ist die Einführung eines EU-Behindertenausweises bis Juni 2028 geplant.
Widersprüche lohnen sich oft
Wer mit seinem GdB-Bescheid unzufrieden ist, sollte widersprechen. Eine Auswertung von Behördendaten aus 2024 zeigt: In Baden-Württemberg führten rund 25 Prozent der Widersprüche zu einer für die Antragsteller günstigeren Entscheidung. Die Frist beträgt in der Regel vier Wochen nach Zustellung.
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Politische Entwicklungen
Am 7. Juli erörterte der Beauftragte der Bundesregierung in einem Fachgespräch in Berlin die Herausforderungen für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf. Ziel: künftige Handlungsbedarfe bei der Teilhabe identifyzieren.
Parallel befasst sich der Bundestag heute mit einem Sparpaket. Geplant ist eine Erhöhung der Zuzahlungen für Arzneimittel – von bisher 5 bis 10 Euro auf künftig 7,50 bis 15 Euro. Die Belastungsgrenze für chronisch Kranke bleibt bei einem Prozent der Bruttoeinnahmen. Für andere Versicherte gilt weiterhin die Zwei-Prozent-Regelung.
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