Entgelttransparenz, Regeln

Entgelttransparenz: Neue Regeln für Millionen Beschäftigte ab Juni

21.06.2026 - 22:18:42 | boerse-global.de

Die Bundesregierung hat die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie nicht fristgerecht umgesetzt. Ein BAG-Urteil stärkt bereits die Rechte von Arbeitnehmenden.

Entgelttransparenz: Deutschland verpasst EU-Frist für neues Gesetz
Entgelttransparenz - Eine Waage, die Lohngerechtigkeit und Gleichstellung der Geschlechter symbolisiert, mit verschwommenen Büroarbeitern im Hintergrund. 21.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Seit dem 7. Juni 2026 gilt die Frist als verstrichen – ein nationales Gesetz fehlt.

Während sich Beschäftigte im öffentlichen Dienst seit dem Folgetag direkt auf die EU-Regeln berufen können, gilt für die Privatwirtschaft vorerst das alte Entgelttransparenzgesetz von 2017. Eine Kabinettsberatung über das neue Gesetz ist für August 2026 angesetzt.

Die EU-Richtlinie 2023/970 soll die Lohngerechtigkeit zwischen den Geschlechtern stärken. Deutschland hat die Umsetzungsfrist verpasst – mit Folgen.

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BAG-Urteil dreht Beweislast um

Unabhängig von der politischen Blockade hat das Bundesarbeitsgericht die Position von Arbeitnehmenden bereits gestärkt. Im Oktober 2025 senkten die Richter die Hürden für Equal-Pay-Klagen deutlich (Az. 8 AZR 300/24).

Seitdem reicht ein schlüssiger Vortrag: Wer darlegt, dass eine Person des anderen Geschlechts bei gleichwertiger Arbeit mehr verdient, hat gute Karten. Eine statistische Medianbetrachtung oder eine Mindestgröße der Vergleichsgruppe ist nicht mehr nötig.

Die Beweislast kehrt sich um. Der Arbeitgeber muss dann nachweisen, dass Gehaltsunterschiede auf objektiven, geschlechtsneutralen Gründen beruhen. Zusätzliche statistische Anforderungen stufte das Gericht als unionsrechtswidrig ein.

Neue Regeln für Bewerbungen und Berichte

Die künftigen Vorgaben gehen weit über das deutsche Recht hinaus. Unternehmen müssen bereits im Bewerbungsprozess Gehaltsspannen nennen. Die Frage nach der bisherigen Gehaltshistorie wird verboten.

Der Auskunftsanspruch für Beschäftigte soll künftig unabhängig von der Betriebsgröße gelten. Arbeitgeber müssen ihre Angestellten jährlich über dieses Recht informieren. Geheimhaltungsklauseln zur eigenen Vergütung sind dann tabu.

Für größere Unternehmen kommen gestufte Berichtspflichten:

  • Ab 7. Juni 2027: Jährliche Berichte für Firmen mit mehr als 250 Beschäftigten
  • Ab 7. Juni 2027: Dreijährige Berichtspflicht für Betriebe mit 150 bis 249 Mitarbeitenden
  • Ab 7. Juni 2031: Dreijährige Berichtspflicht für Unternehmen mit 100 bis 149 Beschäftigten

Liegt das Entgeltgefälle bei mindestens fünf Prozent und ist nicht durch sachliche Kriterien gerechtfertigt, müssen Unternehmen eine gemeinsame Entgeltbewertung mit der Arbeitnehmervertretung durchführen. Bei Verstößen drohen Schadensersatz ohne Obergrenze und Verbandsklagen.

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Druck aus der Praxis

Die Reform kommt nicht zu früh. Eine Mercer-Studie vom 20. Juni 2026 zeigt: 57 Prozent der befragten Angestellten in der Schweiz fordern mehr Lohntransparenz, bei Stellensuchenden sind es 63 Prozent.

In Deutschland liegt die unbereinigte Entgeltlücke bei rund 16 Prozent, die bereinigte bei sechs Prozent. Experten warnen: Die drohenden Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission und die bereits wirksame Beweislastumkehr zwingen Unternehmen zum Handeln.

Wer seine Vergütungsstrukturen nicht zeitnah überprüft und geschlechtsneutral gestaltet, geht ein hohes Risiko ein.

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