Entgelttransparenz: Deutschland verstößt seit 8. Juni gegen EU-Recht
08.06.2026 - 09:07:21 | boerse-global.de
Seit dem 8. Juni verstößt Deutschland gegen europäisches Recht. Das Bundesfamilienministerium plant eine nationale Anpassung nun erst für Anfang 2027.
Zur Begründung verweist das Ministerium auf die wirtschaftliche Lage und nötige Abstimmungsprozesse. Familienministerin Karin Prien (CDU) betont das Ziel einer bürokratiearmen Umsetzung. Sozialverbände warnen unterdessen vor den Folgen ungleicher Bezahlung – etwa einer erhöhten Gefahr von Altersarmut bei Frauen.
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Umfassende Pflichten für Arbeitgeber
Die EU-Richtlinie sieht tiefgreifende Änderungen vor. Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten müssen künftig regelmäßig über geschlechtsspezifische Lohnunterschiede berichten. Zeigen die Berichte Lohnlücken von mehr als fünf Prozent, die sich nicht sachlich rechtfertigen lassen, müssen Arbeitgeber Abhilfemaßnahmen einleiten.
Zudem stärkt die Richtlinie das Auskunftsrecht der Arbeitnehmer. Beschäftigte können dann Informationen über das durchschnittliche Entgelt ihrer Kollegen verlangen – aufgeschlüsselt nach Geschlecht und für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Bei Diskriminierungsklagen gilt künftig eine Beweislastumkehr zugunsten der Arbeitnehmer.
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Neue Regeln für Bewerbungen
Auch Stellenausschreibungen sind betroffen. Nach der nationalen Umsetzung müssen Arbeitgeber bereits in der Anzeige oder vor dem Vorstellungsgespräch Angaben zum Einstiegsgehalt oder dessen Bandbreite machen. Gleichzeitig dürfen sie Bewerber nicht mehr nach deren bisherigem Gehalt fragen.
Personalexperten erklären, dass diese Frage oft einen Ankereffekt erzeugt. Bestehende Gehaltsunterschiede werden so in neue Jobs weitertragen. Schon jetzt empfehlen Arbeitsrechtler Unternehmen, ihre Vergütungsstrukturen anzupassen – sie rechnen mit einer Zunahme von Klagen. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2025 hatte die Rechte von Beschäftigten beim Gehaltsvergleich bereits gestärkt.
Deutschland liegt bei Lohnlücken weit hinten
Der Handlungsbedarf ist hoch. Laut Eurostat lag der Gender Pay Gap in Deutschland 2024 bei 15,6 Prozent – der EU-weite Durchschnitt betrug nur 11,1 Prozent. Der Europäische Gewerkschaftsbund beziffert die jährlichen Kosten der mangelnden Transparenz für Frauen auf 4,8 bis 7,2 Milliarden Euro.
Auch bei freiwilligen Gehaltsangaben in Stellenanzeigen hinkt Deutschland hinterher. In Großbritannien enthalten bereits 56 Prozent der Anzeigen Gehaltsinformationen, in Deutschland sind es gerade einmal 12 Prozent.
Umsetzungsstau in ganz Europa
Deutschland steht mit der versäumten Frist nicht allein da. Nur wenige Mitgliedstaaten – darunter die Slowakei, Italien und Litauen – haben die Richtlinie vollständig umgesetzt. In Österreich legte Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) erst am 6. Juni einen Entwurf vor, nachdem eine Einigung mit den Sozialpartnern gescheitert war.
Dort regt sich Widerstand von Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung, die vor übermäßiger Bürokratie warnen. Sanktionen bei Verstößen sollen in Österreich erst nach einer einjährigen Übergangsfrist greifen. Länder wie Kroatien, Bulgarien oder Luxemburg hatten bis kurz vor Fristablauf noch keine entscheidenden Umsetzungsschritte abgeschlossen.
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