Zahnarztpraxen: DGUV Vorschrift 2 entlastet ab 1. Juni
08.06.2026 - 09:02:59 | boerse-global.de
Seit dem 1. Juni gelten für Zahnarztpraxen in Deutschland neue Vorschriften im Arbeitsschutz. Die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 bringt Erleichterungen – aber auch neue Herausforderungen.
Höhere Grenzen für die vereinfachte Betreuung
Die Berufsgenossenschaften haben die Regeln zur Unfallverhütung deutlich entschlackt. Kernstück der Reform: Die Grenze für die vereinfachte Regelbetreuung steigt von 10 auf 20 Beschäftigte. Das entlastet vor allem kleinere und mittlere Praxen von bürokratischen Hürden.
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Gleichzeitig fallen die festen Einsatzzeiten für Betriebsärzte weg. Praxisinhaber können Beratungsleistungen jetzt flexibler abrufen – genau dann, wenn Gefährdungsbeurteilungen oder Veränderungen im Praxisablauf es erfordern.
Digitalisierung hält Einzug in den Arbeitsschutz
Die neuen Richtlinien öffnen die Tür für digitale Beratungsformate. Bis zu einem Drittel der Betreuungsleistungen darf künftig online erbracht werden. Allerdings mit einem Haken: Voraussetzung ist ein persönliches Kennenlernen zwischen Dienstleister und Praxisverantwortlichen.
Für bestehende Verträge gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. Mai 2027. Betroffene Praxen haben also knapp ein Jahr Zeit, ihre Strukturen anzupassen.
Amalgam-Verbot: Schluss mit Quecksilber im Mund
Parallel dazu trifft die Branche ein harter Einschnitt: Die EU hat Dentalamalgam verboten. Seit dem 1. Juni dürfen Zahnärzte keine quecksilberhaltigen Füllungen mehr einsetzen, auch der Import ist gestoppt.
Neben stofflichen Verboten rücken auch allgemeine Schutzmaßnahmen wie der Infektionsschutz stärker in den Fokus der Behörden. Dieser kostenlose Muster-Hygieneplan nach § 36 IfSG hilft Ihnen, in vier Schritten ein rechtskonformes Konzept für Ihren Betrieb zu erstellen. Jetzt kostenlosen Muster-Hygieneplan sichern
Hintergrund ist der Umweltschutz. Rund 40 Tonnen Quecksilber wurden jährlich in der EU für Zahnfüllungen verarbeitet. Mit dem Auslaufen der letzten Ausnahmeregelungen ist die Ära des Amalgams nun endgültig beendet.
Versorgungslücke bei Pflegebedürftigen
Während der Arbeitsschutz modernisiert wird, zeigen aktuelle Krankenkassendaten ein ganz anderes Problem: Die zahnmedizinische Vorsorge bei Pflegebedürftigen ist katastrophal.
Obwohl spezielle Präventionsleistungen abrechenbar sind, liegt die Nutzungsquote bei unter 15 Prozent. Im Schnitt kommen Pflegebedürftige auf nur 0,8 Vorsorgeuntersuchungen pro Jahr – empfohlen sind mindestens zwei. Die Folgen sind dramatisch: In stationären Einrichtungen leiden über 60 Prozent der Bewohner unter Parodontitis.
Experten machen hohen Bürokratieaufwand und fehlende Strukturen in den Heimen verantwortlich. Da unbehandelte Mundraum-Erkrankungen zu systemischen Infektionen führen können, bleibt das ein drängendes Problem für die Gesundheitspolitik.
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