Arbeitszeitgesetz: Neue 48-Stunden-Woche statt Acht-Stunden-Tag
08.06.2026 - 09:11:35 | boerse-global.de
Im Kern geht es um den Wechsel von einer täglichen zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Statt der starren Acht-Stunden-Grenze soll künftig eine 48-Stunden-Woche gelten.
Das neue Modell erlaubt in Einzelfällen tägliche Schichten von bis zu 12 Stunden. Voraussetzung: Der Durchschnitt von acht Stunden pro Tag muss innerhalb von drei Monaten ausgeglichen werden. Die gesetzliche Ruhezeit von elf Stunden zwischen den Schichten bleibt unangetastet.
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Elektronische Zeiterfassung wird flächendeckend Pflicht
Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Damit wird die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 gesetzlich untermauert. Unternehmen müssen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten lückenlos dokumentieren.
Verstöße gegen die Dokumentationspflicht oder Überschreitungen der Höchstarbeitszeit sollen teuer werden. Der Entwurf sieht Bußgelder von bis zu 30.000 Euro pro Verstoß vor. Für kleine Unternehmen sind längere Übergangsfristen geplant, um die Umstellung zu erleichtern.
Gewerkschaften kritisieren Aufweichung der Schutzstandards
Die Pläne stoßen auf heftigen Widerstand bei den Arbeitnehmervertretern. DGB-Chefin Yasmin Fahimi nannte das Vorhaben „einen ökonomisch und sozial verfehlten Weg“. Sie sieht darin den Versuch, illegale Überstunden zu legalisieren.
Fahimi betont: Flexible Regelungen gibt es bereits heute in Tausenden von Tarifverträgen. Eine gesetzliche Aufweichung des Acht-Stunden-Tages sei nicht nötig. Sie befürchtet, dass künftig Schichten von bis zu 13 Stunden möglich werden.
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Auch IGBCE-Chef Michael Vassiliadis hält die Debatte für unnötig. Die Tarifpartner hätten längst individuelle Lösungen gefunden. Arbeitsministerin Bärbel Bas knüpfte eine mögliche Flexibilisierung an klare Bedingungen: elektronische Zeiterfassung, Tarifbindung und eine gestärkte Mitbestimmung.
Politischer Zeitplan sieht Einigung bis Juli vor
Trotz der Kritik treibt die Regierungsspitze das Reformpaket voran. Kanzler Merz zeigte sich optimistisch. Die Koalition will die Eckpunkte zur Arbeitszeit zusammen mit Änderungen an der Rente und dem Steuerrecht noch vor der Sommerpause beschließen.
Der entscheidende Termin ist die Sitzung des Koalitionsausschusses am 30. Juni 2026. Bis Anfang Juli soll ein umfassendes Reformpaket stehen. Neben der Arbeitszeit umfasst es Anreize für ein längeres Arbeitsleben und Steuerentlastungen für kleine und mittlere Einkommen ab Januar 2027.
Parallel dazu steht Deutschland unter Druck durch EU-Vorgaben. Seit heute verstößt die Bundesrepublik gegen die EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Die Umsetzungsfrist lief gestern ohne finales Gesetz ab. Das könnte zusätzliche bürokratische Anforderungen an die Arbeitszeit- und Entgeltdokumentation nach sich ziehen.
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