Entgelttransparenz: Deutschland im EU-Verstoß seit 7. Juni
07.06.2026 - 08:33:57 | boerse-global.de
Seit dem 7. Juni 2026 liegt Deutschland damit im Verstoß gegen europäische Vorgaben. Die EU-Kommission muss nun über ein Strafverfahren entscheiden.
Der Gender Pay Gap bleibt hartnäckig
Hintergrund der Richtlinie ist der anhaltende Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen. In Deutschland stagniert die Lohnlücke bei 16 Prozent. Laut Eurostat-Daten von 2024 lag der Wert bei 15,6 Prozent – der EU-Schnitt liegt mit 11,1 Prozent deutlich niedriger.
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Die wirtschaftlichen Folgen sind konkret: Männer verdienen im Schnitt 27,05 Euro brutto pro Stunde, Frauen nur 22,81 Euro. Die Differenz von 4,24 Euro ist nicht vollständig erklärbar. Rund 1,71 Euro pro Stunde gelten als statistisch unerklärlich – bei einer 38-Stunden-Woche summiert sich das auf jährlich rund 3000 Euro. Selbst bei vergleichbarer Qualifikation und Tätigkeit beträgt der Unterschied sechs Prozent.
Was die Richtlinie vorsieht
Die EU-Richtlinie von 2023 soll die Lohnlücke bis 2030 schließen. Kernpunkte: Individuelle Auskunftsansprüche für Beschäftigte und umfassende Berichtspflichten für Arbeitgeber. Betroffen wären Unternehmen ab 100 Mitarbeitern.
Doch ein konkreter Gesetzentwurf liegt noch nicht vor. Bundesfamilienministerin Karin Prien betont das Ziel einer bürokratiearmen Umsetzung. Nach aktuellen Planungen könnten die Regelungen erst ab Juni 2028 in Kraft treten.
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Scharfe Kritik von Gewerkschaften
Der DGB Frauen fordert die Bundesregierung auf, die Richtlinie endlich umzusetzen. „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit muss endlich Realität werden", so die Arbeitnehmervertreter. Während die Regierung auf Entlastung der Wirtschaft pocht, verweisen Experten auf den dringenden Bedarf transparenter Strukturen.
Parallel zur Debatte schlagen Ökonomen und ehemalige Verfassungsrichterinnen steuerliche Anreize vor: Sie wollen den Steuervorteil des Ehegattensplittings für Einverdienerehen begrenzen. Die freiwerdenden Mittel sollen Familien und Alleinerziehende fördern – und so die Erwerbsbeteiligung von Frauen stärken.
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