KI-Mitbestimmung: DGB fordert Beteiligungsrechte für Betriebsräte
07.06.2026 - 08:50:27 | boerse-global.de
Gewerkschaften fordern mehr Mitbestimmung bei Künstlicher Intelligenz, Gerichte fällen wegweisende Urteile zur Beweisverwertung, und die Reform des Arbeitszeitgesetzes steht an.
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Mitbestimmung bei KI rückt in den Fokus
Anfang Juni 2026 forderte der DGB Berlin-Brandenburg eine frühzeitige Beteiligung von Betriebs- und Personalräten beim Einsatz Künstlicher Intelligenz. Hintergrund: Die geplante Einführung des KI-Sprachmodells LLMoin in der Landesverwaltung. Personalräte wurden nach Gewerkschaftsangaben bislang nicht einbezogen.
Die Gewerkschaft ver.di drängt auf eine Modernisierung der gesetzlichen Grundlagen. Ziel sind verbindliche KI-Leitlinien für den öffentlichen Dienst. Das Netzwerk BRAIN hat bereits über 200 Interessenvertreter qualifiziert, um die technische Mitbestimmung zu stärken.
Gerichte konkretisieren Spielräume
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschied im Januar 2025: Betriebsweite Mitarbeiterbefragungen zur Aufklärung von Pflichtverstößen können zulässig sein. Rund 150 Fragen führten nicht zu einem Beweisverwertungsverbot – Datenschutz gewähre keinen Tatenschutz. Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 94 BetrVG wird bei rein sachbezogenen Fragen nicht automatisch ausgelöst.
Das Landesarbeitsgericht Hamm wies im Februar 2026 Schadensersatzansprüche eines Arbeitgebers ab. Eine Arbeitnehmerin hatte rund 19.000 E-Mails gelöscht. Der Arbeitgeber konnte keinen konkreten Schaden nachweisen – etwa durch entgangene Aufträge oder fehlende Backups.
Im Mai 2026 bestätigte das Arbeitsgericht Nordhausen die Kündigung eines Außendienstmitarbeiters. Ihm war der Führerschein für ein Jahr entzogen worden. Das Führen eines Fahrzeugs war wesentliche Hauptpflicht, freie Innendienststellen gab es nicht. Der Arbeitgeber müsse private Ersatzfahrer nicht akzeptieren.
Wahlen und Gründungen: Formale Hürden beachten
Beim Automobilzulieferer RESRG in Brake stimmten im Juni 2026 von 900 Beschäftigten 52 für die Gründung eines Betriebsrats. Konkrete Schritte sind nach den Sommerferien geplant. Das Unternehmen war im Vorjahr aus einer Fusion hervorgegangen.
Bei Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung lauern Fallstricke. Arbeitnehmer in der Freistellungsphase der Altersteilzeit sind nicht wahlberechtigt. Ein vereinfachtes Wahlverfahren ist nur in Betrieben mit weniger als 50 Wahlberechtigten zulässig. Die Wahl muss zwingend geheim erfolgen – per Handzeichen ist unzulässig.
Urlaubsanspruch und Arbeitszeit: Klare Regeln
Das Bundesarbeitsgericht bestätigte: In Zeiten unbezahlten Sonderurlaubs entsteht kein gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch. Das gilt auch für Sabbaticals oder die Passivphase der Altersteilzeit.
Wirtschaftsverbände fordern eine Reform des Arbeitszeitgesetzes. Der Unternehmerverband Mittelhessen sprach sich Anfang Juni 2026 für eine wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit aus. EU-Vorgaben von maximal 48 Stunden pro Woche ließen sich so flexibler umsetzen. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung wird für den Sommer 2026 erwartet.
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Qualifizierung bleibt essenziell
Der Marburger Bund bietet im Juli 2026 ein Seminar zu grundlegenden Rechtsfragen der Betriebsratsarbeit an. Die Schulung in Kirchheim richtet sich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Anmeldungen sind bis Mitte Juni möglich.
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