Eingliederungshilfe: Gericht stoppt 51.000-Euro-Assistenz für Reisen
25.06.2026 - 13:10:59 | boerse-global.de
Während das Landessozialgericht Baden-Württemberg hohe Reisekosten ablehnte, sorgen Sparpläne der Bundesregierung für scharfe Kritik bei Sozialverbänden.
Gericht stoppt 51.000-Euro-Assistenz für Japanreise
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat klare Grenzen für Urlaubsreisen auf Staatskosten gezogen (Az. L 2 SO 4027/25 ER-B). Ein Mann mit spinaler Muskelatrophie wollte rund 51.000 Euro für Assistenzkosten einer 24-tägigen Japan-Rundreise übernommen haben. Die Gesamtkosten lagen bei etwa 55.000 Euro.
Die Richter lehnten den Antrag ab. Eine solche Reise sei unangemessen kostspielig, so die Begründung. Der Aufwand sei für die Vergleichsgruppe von Studenten oder Berufseinsteigern unüblich. Die Eingliederungshilfe solle Teilhabe ermöglichen – aber in einem Rahmen, der auch für Menschen ohne Behinderung in vergleichbaren Lebenssituationen üblich ist.
Ministerpräsidenten beraten über Einsparungen
Politisch geht es ums Ganze. Bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 25. Juni steht ein Beschlussentwurf zur Debatte, der die Länder und Kommunen finanziell entlasten soll. Der Bund soll künftig 75 Prozent der Mehrkosten übernehmen, die durch neue Bundesleistungsgesetze entstehen – aber erst ab einer jährlichen Belastung von 250 Millionen Euro.
Gleichzeitig sind Einschnitte geplant. Bundeskanzler Merz kündigte an, die Ausgaben beim Unterhaltsvorschuss, der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe zu senken. Ein Arbeitspapier sieht vor, die Reform des Unterhaltsvorschusses von 2017 teilweise zurückzunehmen. Schätzungen zufolge wären davon rund 850.000 Kinder betroffen.
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„Menschen mit Behinderung sind kein Einsparpotenzial“
Die Kürzungspläne stoßen auf massiven Widerstand. Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, warnte: Leistungskürzungen könnten gegen die UN-Behindertenrechtskonvention und das Grundgesetz verstoßen. Michaela Engelmeier vom Sozialverband Deutschland (SoVD) betonte, Teilhabe sei ein Grundrecht. Die Pläne sorgten für große Verunsicherung unter den rund eine Million Menschen, die in Deutschland auf Eingliederungshilfe angewiesen sind.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte schlägt in die gleiche Kerbe. Michael Windfuhr stellte klar: „Menschenrechtliche Verpflichtungen sind keine Verhandlungssache.“ Leistungen in der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe dienten der Umsetzung internationaler Konventionen und dürften nicht primär unter Kostengesichtspunkten beschnitten werden.
Die Verbände forderten in einer gemeinsamen Erklärung vom 24. Juni Alternativen: Einsparungen durch Bürokratieabbau, Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und eine effektivere Aufgabenverteilung.
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Reformen in der Kinder- und Jugendhilfe geplant
Bundesministerin Karin Prien treibt parallel eine Novellierung der Kinder- und Jugendhilfe voran. Der Plan: Statt teurer Einzelfallhilfen sollen verstärkt Gruppenangebote zum Zug kommen. Ein Kabinettsbeschluss wird noch vor der Sommerpause angestrebt, die Neuregelungen könnten Anfang 2027 in Kraft treten.
Auch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) steht auf dem Prüfstand. Bei einer Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am 22. Juni kritisierten Sachverständige, der Gesetzentwurf sehe zu viele Ausnahmen für Privatunternehmen vor. Das Ziel einer umfassenden Barrierefreiheit werde so nicht erreicht. Behindertenverbände fordern Nachbesserungen, Arbeitgeberverbände pochen auf Belastungsobergrenzen.
Dass schnelle Hilfe nötig ist, zeigt eine aktuelle Gerichtsentscheidung. Das Sozialgericht Bremen erkannte im Mai 2026 einem an Multipler Sklerose erkrankten Mann im Eilverfahren das Merkzeichen „aG“ zu. Die monatelange Prüfung durch die Behörden habe die körperliche Unversehrtheit des Betroffenen gefährdet.
