Arbeitszeitgesetz: Flexibilisierung nur für tarifgebundene Betriebe
25.06.2026 - 13:03:17 | boerse-global.de
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) legt einen umstrittenen Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes vor. Die Kernforderung: Flexible Arbeitszeiten nur für tarifgebundene Unternehmen.
Tarifbindung als Türöffner
Der Referentenentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas sieht eine Flexibilisierung der Höchstarbeitszeiten vor – aber fast ausschließlich für Betriebe mit Tarifvertrag. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden über zwölf Monate soll nur per Tarifvertrag vereinbart werden können. In solchen Fällen könnte sogar die gesetzliche Ruhezeit von elf Stunden entfallen.
Unternehmen ohne Tarifbindung oder Betriebsrat bleiben außen vor. Sie können von den neuen Flexibilisierungsmöglichkeiten nicht profitieren.
Elektronische Erfassung wird Pflicht
Ein zentraler Punkt der Novelle: Arbeitgeber müssen künftig Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit noch am selben Tag elektronisch dokumentieren. Vertrauensarbeitszeit bleibt zwar möglich, wird aber an strengere Auflagen geknüpft.
Ausnahmen von der Erfassungspflicht gibt es nur für Kleinstbetriebe und durch spezifische tarifvertragliche Regelungen.
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Wirtschaft schlägt Alarm
Die Reaktionen aus der Wirtschaft sind deutlich. DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Jana Schimke spricht von einer „Enttäuschung für den Mittelstand“. Die Kopplung an Tarifverträge benachteilige kleine und mittlere Betriebe.
Der Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) schließt sich der Kritik an. Laut Analysen zur Tarifbindung aus dem Jahr 2025 waren nur 48,7 Prozent der Beschäftigten in Deutschland tarifgebunden. Im Gastgewerbe lag der Wert bei gerade einmal 23 Prozent.
Besonders hart träfe es die Systemgastronomie, die 2025 rund 36 Milliarden Euro Umsatz erwirtschaftete. Die Branche kämpft ohnehin mit Umsatzrückgängen, steigenden Insolvenzen und Fachkräftemangel – rund 64 Prozent der Betriebe sind betroffen.
IAB: Bedarf an Flexibilisierung gering
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) liefert überraschende Zahlen. In einer Befragung von 9.300 Betrieben im ersten Quartal 2026 gaben lediglich 9 Prozent der tarifgebundenen Unternehmen an, Arbeitszeiten von mehr als zehn Stunden täglich zu benötigen.
IAB-Forscher Enzo Weber schlägt eine Alternative vor: Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auch ohne Tarifvertrag ermöglichen – gekoppelt an ein verpflichtendes Gesundheitsmonitoring. Solche Modelle sollten rechtssicher für alle Unternehmen gestaltet werden.
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Politische Spannungen in der Koalition
Innerhalb der Regierungskoalition zeichnen sich Konflikte ab. Die Union kritisiert durch Carsten Linnemann, dass der Entwurf nicht den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags entspreche.
Die Arbeitnehmerseite steht der Aufweichung des Acht-Stunden-Tages skeptisch gegenüber. Eine DGB-Umfrage zeigt: Drei von vier Beschäftigten bevorzugen eine tägliche Arbeitszeit von maximal acht Stunden. Hintergrund der Debatte sind auch die hohen Zahlen unbezahlter Mehrarbeit – 2024 wurden rund 638 Millionen unbezahlte Überstunden registriert.
Der Koalitionsausschuss wird sich voraussichtlich Ende Juni oder Anfang Juli mit dem Referentenentwurf befassen. Danach folgen die Ressortabstimmung, das Kabinett sowie Bundestag und Bundesrat.
