EEG-Reform, Regeln

EEG-Reform: Neue Regeln für Solaranlagen ab 2027 beschlossen

Veröffentlicht: 18.07.2026 um 21:21 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Das Wirtschaftsministerium plant eine grundlegende Neuausrichtung der Solarförderung mit kürzeren Vergütungszeiträumen.

EEG-Reform: Neue Regeln für Photovoltaik-Förderung ab 2027
Solarmodule auf den Dächern von Gebäuden in einer deutschen Stadt bei Sonnenaufgang, symbolisch für die Energiewende. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche will die Förderung kleiner Photovoltaikanlagen grundlegend umbauen. Branchenverbände warnen vor massiven Auswirkungen auf den Solar-Zubau.

Ende der festen Einspeisevergütung

Ab 2027 sollen neue Solaranlagen bis 25 Kilowatt nur noch 36 Monate eine garantierte Vergütung erhalten. Danach müssen Betreiber ihren Strom selbst vermarkten. Eine Übergangszahlung von etwa einem Cent pro Kilowattstunde unter den bisherigen Werten soll den Wechsel abfedern.

Die Reform sieht zudem einen vierjährigen Direktvermarktungsbonus vor. Für sehr kleine Anlagen gilt eine verlängerte Frist bis 2029. Die bisher übliche 20-Jahre-Förderung für Neuanlagen entfällt komplett.

Kosten und Netzstabilität als Treiber

Die Bundesregierung will die Kosten der Energiewende begrenzen. 2025 beliefen sich die EEG-Förderkosten auf rund 16,5 Milliarden Euro. Hinzu kamen drei Milliarden Euro für Redispatch-Maßnahmen wegen Netzengpässen.

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Das begleitende Netzpaket sieht reduzierte Kompensationszahlungen für abgeregelte Neuanlagen vor. Eine Spitzenkappung ist ebenfalls geplant. Das Ziel bleibt: 80 Prozent erneuerbare Energien am Stromverbrauch bis 2030 – gegenüber 58 Prozent im Jahr 2025. Das Ausbauziel für Biomasse wurde auf 9,5 Gigawatt bis 2035 angehoben.

Verbände schlagen Alarm

Der Bundesverband Solarwirtschaft warnt vor Investitionsausfällen in Milliardenhöhe und zehntausenden verlorenen Arbeitsplätzen. Auch der BEE, die Deutsche Umwelthilfe und die Opposition sehen den Solarausbau gefährdet.

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Innerhalb der Regierung hatte es bereits Diskussionen gegeben. Ursprünglich drastischere Kürzungen wurden nach Widerstand aus der SPD-Fraktion und dem Umweltministerium entschärft. Die Übergangsfristen wurden verlängert, die Streichung von Kompensationszahlungen abgemildert.

Der BDEW begrüßt den Entwurf grundsätzlich, kritisiert aber die kurze Stellungnahmefrist von nur drei Tagen bis zum 22. Juli 2026. Das Bundeskabinett soll am 29. Juli 2026 über die Reformpläne entscheiden.

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