DSGVO-Betrug, Umlauf

DSGVO-Betrug: 46,41-Euro-Masche seit Juni im Umlauf

21.06.2026 - 09:56:12 | boerse-global.de

Unternehmen erhalten Rechnungen einer angeblichen Datenschutzfirma. Experten warnen vor Zahlung und raten zu Strafanzeige.

DSGVO-Betrug: Firma kassiert mit falschen Rechnungen ab
DSGVO-Betrug - Eine Hand hält eine betrügerische Rechnung, im Hintergrund ein chaotischer Büroschreibtisch. Ein digitaler Stempel zeigt 'SCAM'. 21.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Seit dem 19. Juni erhalten Unternehmen und Vereine bundesweit Rechnungen einer angeblichen „Datenschutzdienst Deutschland UG“. Die Masche: Eine Jahrespauschale für DSGVO-Absicherung in Höhe von 46,41 Euro.

Die 50-Euro-Falle

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Die Summe ist bewusst gewählt. Branchenexperten wie Rechtsanwältin Virabell Schuster warnen: Der geringe Betrag soll in Buchhaltungsabteilungen routinemäßig durchgewunken werden, ohne dass jemand die Leistungsgrundlage prüft.

Tatsächlich gibt es weder eine gesetzliche Grundlage noch einen Vertrag, der diese Forderung rechtfertigt. Die IHK Potsdam und Verbraucherzentralen raten dringend von einer Zahlung ab.

Firma existiert – Adressen nicht

Die Datenschutzdienst Deutschland UG ist seit Januar 2026 im Handelsregister Braunschweig eingetragen. Geschäftsführer: ein Boris Olsanschi. Das Stammkapital: 50 Euro.

Doch die angegebenen Adressen in Königslutter und Frankfurt sind falsch. Hinter der einen steckt eine Pension, hinter der anderen Büros der Deutschen Bank. Die Umsatzsteuer-ID DE460433645 existiert nicht. Und als Domain-Inhaberin firmiert eine „Discount-Baushof GmbH“ – polizeilich nicht greifbar.

Parallel laufen weitere Betrugswellen

Im Kreis Euskirchen warnt die Polizei seit dem 19. Juni vor gefälschten Amtsgerichts-Rechnungen. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt meldet eine „EOS Inkasso Deutschland GmbH“, die 4.651 Euro für eine angebliche Lotterie-Teilnahme fordert.

Besonders perfide: Betrüger geben sich am Telefon als Verbraucherschützer aus und locken Opfer auf gefälschte Webseiten, um an persönliche Daten zu kommen.

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Was jetzt zu tun ist

Erhalten Sie eine solche Rechnung: Strafanzeige wegen Betrugsverdachts (§ 263 StGB) erstatten. Haben Sie bereits gezahlt? Sofort Rückbuchung bei der Bank veranlassen.

Bei behördlich wirkenden Schreiben: Direkt bei der genannten Institution anrufen und Aktenzeichen prüfen lassen. Das Computer-Notfallteam der Sparkassen warnt zudem vor Phishing-Mails, die auf Online-Banking-Zugangsdaten abzielen.

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