Digitale, Zeiterfassung

Digitale Zeiterfassung: Bußgelder bis 30.000 Euro ab 2026

19.06.2026 - 10:18:18 | boerse-global.de

Deutsche Firmen stehen vor großen Herausforderungen durch neue Arbeitszeit- und Transparenzgesetze. Verstöße drohen teuer zu werden.

Personalprozesse: Neue Gesetze treiben Unternehmen in die Pflicht
Digitale - Eine gestresst aussehende Person in einem Büro, die ein Dokument mit rechtlichem Text hält, umgeben von verschwommenen digitalen Elementen. 19.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Gleich mehrere regulatorische Großbaustellen – vom neuen Arbeitszeitgesetz über EU-Entgelttransparenz bis zum Human Risk Management – zwingen Arbeitgeber zum raschen Handeln. Die Risiken reichen von Bußgeldern bis zu EU-Strafverfahren.

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Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Streit

Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Reform des Arbeitszeitgesetzes heizt die Debatte an. Der Entwurf sieht vor: Abweichungen vom Acht-Stunden-Tag sollen künftig an tarifvertragliche Regelungen gebunden sein. Das Ministerium spricht von einer internen Arbeitsfassung. Wirtschaftsverbände und Union reagieren scharf.

Arbeitgeberpräsident Dr. Rainer Dulger fordert eine grundlegende Überarbeitung. Seine Sorge: flexible Arbeitszeitmodelle seien in Gefahr. Auch Marie-Christine Ostermann, Präsidentin der Familienunternehmer, kritisiert die Kopplung von Flexibilität an die Tarifbindung – ein Eingriff in die Koalitionsfreiheit. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks warnt vor einem Rückschritt, der viele Betriebe von nötigen Spielräumen ausschließe.

Ein zentraler Punkt der Neuregelung: die Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung. Branchenexperten sehen digitale Systeme ab 2026 als Standard im DACH-Raum. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro.

EU-Entgelttransparenz: Deutschland unter Druck

Verschärfter Druck kommt aus Brüssel. Deutschland hat die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz bislang nicht vollständig umgesetzt. Die Richtlinie soll die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen schließen. Bundesfrauenministerin Karin Prien steht in der Kritik – ein Strafverfahren droht.

Auch die Haftungsrisiken beim Nachweisgesetz (NachwG) konkretisieren sich. Das Bundesarbeitsgericht stellte klar: Arbeitgeber haften für Schäden durch verletzte Nachweispflichten. Ein Urteil zeigte aber auch Grenzen auf. Versäumte Informationen über tarifliche Ausschlussfristen führen nur dann zu Schadensersatz, wenn der Schaden adäquat-kausal durch die Nichtinformation entstand. HR-Abteilungen müssen Dokumentationspflichten präzise erfüllen.

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Menschliches Fehlverhalten als Sicherheitsrisiko

Neben rechtlichen Themen rücken Sicherheitsrisiken in den Fokus. Laut PwC-Schätzungen lassen sich rund 40 Prozent aller Sicherheitsvorfälle auf menschliches Fehlverhalten zurückführen. Dr. Uwe Klapproth vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) betonte auf der Fachmesse it-sa: Der Mensch spielt eine zentrale Rolle für die organisationale Resilienz.

Immer mehr Unternehmen integrieren Human Risk Management in ihre HR-Prozesse. Ziel: Anforderungen aus Regularien wie NIS2, DORA oder der ISO-Norm 27001 erfüllen. Die Maßnahmen umfassen:

  • Automatisierte Abgleiche mit Sanktionslisten und Watchlists
  • Prüfungen zur Geldwäscheprävention (Know Your Employee – KYE), längst nicht mehr nur im Bankensektor
  • Risikobasierte Pre-Screening-Verfahren bei Einstellungen

Datenschutzrechtlich sind solche Prüfungen nur bei spezifischen, risikobehafteten Rollen zulässig.

Arbeitsmarkt für Führungskräfte unter Spannung

Der Druck auf rechtssichere HR-Prozesse zeigt sich auch in steigenden Trennungszahlen auf Managementebene. Die Bundesagentur für Arbeit meldet: Die Zahl arbeitsloser Führungskräfte stieg binnen eines Jahres um 14 Prozent auf rund 49.000 Personen.

In der Beratungspraxis zeichnet sich ein Trend zu strategischerer Kommunikation bei Kündigungen ab. Der Führungskräfteverband DFK nennt als Orientierungswert bei Aufhebungsverträgen: ein Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Für HR-Abteilungen bedeutet das ein erhöhtes Aufkommen an komplexen Austrittsverhandlungen – rechtlich und reputationsseitig abzusichern.

Neue Pflichten für E-Commerce

Am heutigen Freitag traten zudem neue Pflichten für E-Commerce-Plattformen und deren Händler in Kraft – etwa die Bereitstellung eines Widerrufsbuttons. Auch wenn dies primär den Vertrieb betrifft: HR-Strukturen in Handelsunternehmen müssen sicherstellen, dass das Personal über diese Neuerungen geschult ist. Sonst drohen Abmahnrisiken.

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