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Digital Markets Act: Apple muss Systeme für Konkurrenten öffnen

Veröffentlicht: 08.07.2026 um 22:20 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Das EU-Gericht bestätigt Apples Einstufung als digitaler Torwächter. Der Konzern muss nun seine Systeme für Konkurrenten öffnen.

Apple verliert EU-Klage: Torwächter-Status bestätigt
Digital - Abstrakte Darstellung eines digitalen Tores mit einem leuchtenden Smartphone im Vordergrund, das Technologie und Regulierung symbolisiert. 08.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das Gericht der Europäischen Union wies die Klage des Technologieunternehmens gegen seine Einstufung als digitaler Torwächter ab.

App Store ist einheitlicher Dienst

Die Richter folgten der EU-Kommission: Apples verschiedene App-Store-Versionen für iPhone, iPad, Mac, Apple Watch und Apple TV gelten als ein einziger Dienst. Apples Argument, diese Varianten separat zu betrachten, zog nicht. Zudem erklärte das Gericht die Klage gegen die Klassifizierung des Nachrichtendienstes iMessage für unzulässig.

Das Gericht bestätigte auch die zentrale Rolle von iOS als Betriebssystem für Apples digitales Ökosystem. Als Torwächter muss das Unternehmen nun strikte Wettbewerbsregeln einhalten. Ziel des DMA ist es, die Dominanz großer Tech-Plattformen zu begrenzen und den Markt für kleinere Wettbewerber zu öffnen.

Öffnung der Systeme wird Pflicht

Apple muss seine geschlossenen Systeme für Konkurrenten zugänglicher machen. Konkret heißt das: alternative Marktplätze für Apps zulassen (Sideloading) und Entwicklern erlauben, Zahlungsmethoden außerhalb von Apples System zu nutzen.

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Ein Apple-Sprecher kritisierte die DMA-Vorgaben als unverhältnismäßig. Der Konzern argumentierte, die erzwungene Öffnung gefährde die Sicherheit der Nutzer und untergrabe den Datenschutz. Branchenverbände wie die Free Software Foundation Europe begrüßten das Urteil dagegen als wichtigen Schritt für den freien Wettbewerb.

Berufung möglich – Milliardenstrafen drohen

Apple kann gegen die Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Einspruch einlegen. Das Unternehmen kündigte bereits an, eine Berufung zu prüfen. Ein weiteres Verfahren zur Interoperabilität ist noch anhängig.

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Der DMA sieht bei Verstößen harte Strafen vor: bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Bei wiederholten Verstößen steigt die Summe auf 20 Prozent. Betroffen sind neben Apple auch Alphabet, Amazon, Meta, Microsoft, Booking.com und ByteDance.

Während das Apple-Verfahren nun eine erste Klärung erfuhr, sorgte ein Nebenschauplatz für Aufsehen: Beim NATO-Gipfel berichteten Behördenvertreter von Verzögerungen bei anderen Verfahren. Eine geplante Geldbuße gegen Google wurde vorerst ausgesetzt – offenbar, um diplomatische Spannungen während des Gipfeltreffens zu vermeiden.

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