Steuerreform 2027: Grundfreibetrag steigt auf 12.900 Euro
Veröffentlicht: 08.07.2026 um 22:13 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Rund 640.500 Menschen haben 2025 in Deutschland ein Gewerbe angemeldet. Viele verschenken dabei bares Geld – weil sie Betriebsausgaben übersehen oder formal falsch handhaben.
Häufige Fehlerquellen bei Betriebsausgaben
In der Gründungsphase bleiben viele absetzbare Kosten ungenutzt. Eine Steuerberaterin wies Anfang Juli darauf hin: Abschreibungen, Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sowie Geschäftsessen und Reisekosten sind typische Fallstricke.
Auch gemischt genutzte Geräte bieten Potenzial. Finanzexperten raten zu einer proaktiven Strukturprüfung statt zur Steuerplanung erst beim Jahresabschluss. Sonst drohen teure Fehler wie eine unpassende Rechtsform oder unnötige Gewinnentnahmen.
Formale Hürden: Gewerbeanmeldung und Vorsteuer
Die Gewerbeanmeldung kostet je nach Standort zwischen 15 und 65 Euro. Freiberufler sind nach § 18 EStG von der Meldepflicht befreit. Bei Gewerbetreibenden informiert das Amt automatisch das Finanzamt und die zuständigen Kammern.
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Der Bundesfinanzhof (BFH) urteilte am 4. Dezember 2025: Der Vorsteuerabzug aus Anzahlungsrechnungen – etwa für Photovoltaikanlagen – ist auch bei betrügerischen Lieferanten möglich. Voraussetzung: eine ordnungsgemäße Rechnung und keine erkennbaren Anzeichen für eine Nichtlieferung zum Zahlungszeitpunkt.
Anders entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg am 11. März 2026: Vorsteuer aus Steuerberatungskosten für die schenkweise Übertragung von Kommanditanteilen ist nicht abziehbar. Die Schenkung sei privat veranlasst. Ein Revisionsverfahren läuft beim BFH.
Entlastung bei Künstlersozialabgabe – und große Steuerreform in Sicht
Ab dem 1. Januar 2026 sinkt die Künstlersozialabgabe von 5,0 auf 4,9 Prozent. Unternehmen können die Abgabe voll als Betriebsausgabe absetzen.
Die Bundesregierung hat sich zudem auf eine Einkommensteuer-Reform verständigt, die ab dem 1. Januar 2027 greift. Das Entlastungsvolumen: rund 10 Milliarden Euro pro Jahr. Die Eckpunkte:
- Grundfreibetrag: Steigt bis 2028 auf 12.900 Euro.
- Spitzensteuersatz: Greift ab 70.600 Euro zu versteuerndem Einkommen.
- Reichensteuer: 45 Prozent ab 250.000 Euro, 47 Prozent ab 280.000 Euro.
- Minijob-Pauschalsteuer: sinkt auf 5 Prozent.
- Handwerkerbonus: sinkt auf 15 Prozent.
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Der BFH bestätigte am 11. März 2026: Rechtsanwaltskosten für eine Erbauseinandersetzung sind als Nachlassverbindlichkeiten absetzbar – aber nur, wenn sie der Verteilung des Nachlasses dienen. Kosten für die laufende Verwaltung geerbter Gegenstände sind nicht abzugsfähig.
Fristen und Kammer-Kritik
Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 endet am 31. Juli 2026. Bei Verspätung drohen mindestens 25 Euro pro Monat. Für 2025 gilt ein Grundfreibetrag von 12.096 Euro. Kinderbetreuungskosten sind bis zu 4.800 Euro zu 80 Prozent absetzbar.
Parallel geraten die Wirtschaftskammern in die Kritik. Ein Bericht des Rechnungshofes vom Juli bemängelt die Transparenz und die hohen Rücklagen der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) – rund 2,6 Milliarden Euro im Jahr 2024. Politische Akteure fordern eine Reform des Wirtschaftskammergesetzes bis zum Herbst 2026. Das Ziel: Parallelstrukturen abbauen und Pflichtbeiträge senken. Das hätte direkte Auswirkungen auf die Belastung von Gründern.
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