CBAM-Reform, Produktgruppen

CBAM-Reform: 180 Produktgruppen unter CO2-Grenzausgleich

Veröffentlicht: 08.07.2026 um 22:26 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Der Umweltausschuss stimmt für die Ausweitung des CO2-Grenzausgleichs auf viele verarbeitete Güter und beschließt einen befristeten Dekarbonisierungsfonds.

EU-Parlament weitet CO2-Grenzausgleich auf 180 Produkte aus
CBAM-Reform - Eine stilisierte Darstellung der EU-Flagge, überlagert von abstrakten Feldern und Industrieketten, symbolisiert CBAM und Landwirtschaft. 08.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat den Weg für eine deutliche Erweiterung des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) freigemacht. Die Abgeordneten stimmten dafür, den Mechanismus auf zahlreiche nachgelagerte Produkte auszuweiten – und gleichzeitig die Landwirtschaft finanziell zu entlasten.

180 neue Produktgruppen betroffen

Bislang erfasste der CBAM nur Grundstoffe wie Stahl, Aluminium oder Düngemittel. Künftig sollen auch verarbeitete Produkte unter die Regelung fallen. Konkret geht es um rund 180 zusätzliche Produktgruppen.

Im Bereich Stahl und Aluminium betrifft das etwa Draht, Ketten, Federn sowie Haushaltsartikel. Hinzu kommen komplexe Güter wie Kessel, Turbinen, Pumpen und Kräne. Auch elektrische Ausrüstungen wie Motoren und Transformatoren sind betroffen – ebenso Komponenten für den Fahrzeugbau und den Schienenverkehr.

Das Parlament reagiert damit auf Befürchtungen, dass Unternehmen Produktionsprozesse ins Ausland verlagern, um Klimaschutzauflagen zu umgehen. Importeure müssen künftig Emissionsdaten über die gesamte Lieferkette hinweg dokumentieren. Für ärmere Länder sind vereinfachte Berichtspflichten vorgesehen. Das Plenum des Europaparlaments soll im September über das Verhandlungsmandat abstimmen.

Befristeter Dekarbonisierungsfonds

Ein zentrales Element der Reform: der „Temporary Decarbonization Fund“ (TDF). Er ist für den Zeitraum 2027 bis 2029 geplant und wird aus den Einnahmen des Grenzausgleichs gespeist. Das Geld soll Unternehmen bei der Umstellung auf klimafreundliche Technologien helfen.

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Besonders relevant ist der Fonds für die Düngemittelproduktion. Denn Düngemittel wie Harnstoff, Ammoniumnitrat und Ammoniumsulfat fallen unter den CBAM. Branchenverbände hatten gewarnt, dass die Einbeziehung von Harnstoff zu Preissteigerungen bei Vorprodukten führen könnte.

Soforthilfe für Landwirte

Parallel zur CBAM-Reform hat das EU-Parlament Maßnahmen gegen hohe Düngemittelpreise beschlossen. Mitgliedstaaten können nun Liquiditätshilfen gewähren – bis zu 80 Prozent der zusätzlichen Kosten, die durch die Preisentwicklung entstanden sind.

Zudem dürfen die Vorschüsse für Direktzahlungen aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) von 70 auf 75 Prozent steigen. Die Auszahlung ist bereits vor Mitte Oktober möglich. Die EU-Kommission hat dafür ein Hilfspaket von 500 Millionen Euro vorgeschlagen, das aus Krisenreserven und ungenutzten Budgetmitteln stammt. Hintergrund der Preissprünge: Versorgungsengpässe infolge geopolitischer Spannungen im Nahen Osten.

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Neue Strategie bei Eiweiß und Biosprit

Zeitgleich hat die EU-Kommission einen neuen Proteinplan sowie eine Nutztierstrategie vorgelegt. Ziel: Der Selbstversorgungsgrad bei Futterproteinen soll bis 2035 auf 35 Prozent steigen. Aktuell liegt er bei rund 25 Prozent. Die Strategie setzt auf heimischen Anbau von Leguminosen, Raps und Soja sowie auf strategische Partnerschaften.

In diesem Zusammenhang lehnte das EU-Parlament einen Vorschlag der Kommission ab, Soja als Rohstoff mit hohem Risiko für indirekte Landnutzungsänderungen (high iLUC) einzustufen. Sojaöl bleibt damit vorerst als Beimischung für Biokraftstoffe zulässig.

Industrievertreter begrüßten die Entscheidung mit Blick auf die Versorgungssicherheit. Umweltorganisationen kritisierten die Beibehaltung von Soja im Kraftstoffmix und forderten nationale Ausstiegsregelungen. Die Kommission muss nun ihre Methodik zur Bewertung der Umweltauswirkungen überarbeiten.

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