Cum-Ex-Skandal, BGH

Cum-Ex-Skandal: BGH bestätigt Bewährungsstrafe für Kronzeugen Steck

Veröffentlicht: 08.07.2026 um 17:57 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Der Bundesgerichtshof macht den Weg für die Bewährungsstrafe des Kronzeugen Kai-Uwe Steck frei und unterstreicht den Wert der Kooperation.

BGH bestätigt Bewährungsstrafe für Cum-Ex-Kronzeuge Steck
Cum-Ex-Skandal - Ein modernes Gerichtssaal-Interieur mit Richterbank und leeren Bänken, das die Gravitas eines Finanzskandal-Urteils symbolisiert. 08.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Der 1. Strafsenat bestätigte das Urteil gegen den Kronzeugen Kai-Uwe Steck – er entgeht damit einer Gefängnisstrafe. Die Revision der Staatsanwaltschaft Köln wurde als unbegründet verworfen.

Rechtskräftig: Bewährung und Millionenauflage

Mit dem BGH-Beschluss (Az. 1 StR 35/26) ist die Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten gegen den früheren Steueranwalt nun rechtskräftig. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Kölner Anklagebehörde scheiterte damit mit ihrem Versuch, eine härtere Sanktion gegen den wichtigsten Informanten der Ermittler durchzusetzen.

Neben der Bewährungsstrafe muss Steck 12 Millionen Euro zahlen. Der BGH hob in seiner Entscheidung die Bedeutung der Kronzeugenregelung hervor. Sie sieht Strafmilderungen vor, wenn Täter durch ihr Wissen maßgeblich zur Aufklärung komplexer krimineller Strukturen beitragen.

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Schlüsselfigur der Cum-Ex-Aufklärung

Kai-Uwe Steck galt in den vergangenen Jahren als einer der wichtigsten Zeugen im Cum-Ex-Skandal. Investoren hatten den Staat durch die mehrfache Erstattung nur einmal gezahlter Kapitalertragsteuern um Milliarden geprellt. Stecks Aussagen halfen, die undurchsichtigen Netzwerke und Mechanismen hinter den Aktiengeschäften offenzulegen.

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Die BGH-Entscheidung unterstreicht die Strategie der Justiz, bei Wirtschaftskriminalität Anreize für Insider-Kooperation zu schaffen. Während Steck mit Bewährung davonkommt, wurden andere Akteure deutlich härter bestraft. Der als Mitinitiator geltende Hanno Berger etwa erhielt in früheren Verfahren eine achtjährige Haftstrafe.

Die Bestätigung der Bewährungsstrafe setzt einen vorläufigen Schlusspunkt unter eines der prominentesten Verfahren im Cum-Ex-Komplex. Klar ist: Die Kooperationsbereitschaft des Zeugen wog juristisch schwerer als das ursprüngliche Strafbedürfnis der Staatsanwaltschaft.

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