Arbeitsmarktreform, Krankschreibung

Arbeitsmarktreform: Krankschreibung ab Tag eins, Befristung per E-Mail

Veröffentlicht: 08.07.2026 um 18:10 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Das neue Regierungspaket bringt strengere Krankschreibungsregeln, erleichterte Befristungen und steuerliche Anreize für schnelle Jobwechsel.

Bundesregierung beschließt neues Arbeitsmarkt- und Bürokratiepaket
Arbeitsmarktreform - Eine Nahaufnahme von verschlungenen Zahnrädern, Gesetzestexten und einem richterlichen Hammer, die Arbeitsrechtsreformen symbolisieren. 08.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das Maßnahmenpaket soll Bürokratie abbauen, Unternehmen flexibler machen und Anreize für schnelle Jobwechsel schaffen. Die Neuregelungen betreffen Krankmeldungen, Befristungen und den Kündigungsschutz für Spitzenverdiener.

Krankschreibung ab dem ersten Tag

Ein zentraler Punkt: Die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll künftig bereits ab dem ersten Kalendertag verpflichtend werden. Bisher gilt die Pflicht erst ab dem vierten Tag – es sei denn, der Arbeitgeber verlangt sie früher. Parallel plant die Koalition die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung.

Das Vorhaben stößt auf geteiltes Echo. Befürworter erwarten weniger Kurzzeit-Fehlzeiten. Die Vorstandsvorsitzende einer großen Krankenkasse bezeichnete die Maßnahme dagegen als Symbolpolitik. Die telefonische Krankschreibung mache nur einen geringen Bruchteil aller Meldungen aus. Arbeitsrechtler warnen zudem vor längeren Ausfallzeiten: Ärzte würden bei einem Praxisbesuch seltener nur für einen Tag krankschreiben.

Deutschland liegt bei krankheitsbedingten Arbeitszeitverlusten mit 6,8 Prozent im europäischen Vergleich auf Rang sieben – so die OECD.

Befristungen per E-Mail möglich

Ab 1. Januar 2027 entfällt das Schriftformerfordernis für befristete Arbeitsverträge. Künftig reicht die Textform, etwa per E-Mail. Ausgenommen bleiben Branchen mit hohem Schwarzarbeitsrisiko wie das Baugewerbe oder die Gastronomie.

Die sachgrundlose Befristung wird ausgeweitet. Für Einstellungen bis Ende 2030 sind künftig maximal 48 Monate bei bis zu sechs Verlängerungen möglich. Auch das Verbot der Vorbeschäftigung beim selben Arbeitgeber soll unter bestimmten Bedingungen gelockert werden.

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Kündigungsschutz: Neue Regeln für Top-Verdiener

Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen über 177.500 Euro müssen ab 2027 mit einer Aufweichung des Kündigungsschutzes rechnen. Arbeitgeber können dann die Auflösung des Arbeitsverhältnisses ohne Angabe von Gründen beantragen – sofern sie eine Abfindung zahlen.

Gewerkschaftsvertreter kritisieren den Schritt als Einstieg in den allgemeinen Abbau von Schutzrechten. Wirtschaftsvertreter betonen dagegen die notwendige Flexibilisierung im Managementbereich.

Steuer-Anreize für schnelle Jobwechsel

Eine als weltweit einzigartig beschriebene Neuerung betrifft Abfindungen. Ein Forscher des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung erläuterte: Wer besonders schnell einen neuen Job findet, soll steuerlich privilegiert werden. Je kürzer die Arbeitslosigkeit, desto geringer die Steuerlast auf die Abfindung.

Flankiert wird das durch eine Einkommensteuer-Reform zum 1. Januar 2027. Geplant ist ein Entlastungsvolumen von rund 10 Milliarden Euro pro Jahr – unter anderem durch eine Anhebung des Grundfreibetrags. Zur Gegenfinanzierung steigt die Pauschalsteuer für Minijobs von zwei auf fünf Prozent. Auch die Steuersätze für sehr hohe Einkommen sollen angehoben werden.

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Weitere Änderungen für Betriebe und Vereine

Das Paket enthält zudem:

  • Sonn- und Feiertagszuschläge: Die Obergrenze für steuerfreie Zuschläge steigt ab Januar 2027 auf 75 Euro pro Stunde.
  • Künstliche Intelligenz: Die Einführung von KI-Systemen in Betrieben wird durch vereinfachte Mitbestimmungsverfahren beschleunigt.
  • Datenschutz: Kleine und mittlere Unternehmen sowie Vereine bekommen Erleichterungen bei der DSGVO-Umsetzung.
  • Vorrats-SE: Die Nutzung von Vorratsgesellschaften zur dauerhaften Vermeidung von Mitbestimmung wird unterbunden.

Eine aktuelle Umfrage zeigt eine gespaltene öffentliche Meinung. Ältere Befragte befürworten die strengeren Regeln zur Krankschreibung, die 18- bis 29-Jährigen lehnen sie mehrheitlich ab. 70 Prozent der Befragten gaben an, die genauen Inhalte der Reform noch nicht zu kennen. Konkrete Gesetzentwürfe werden zwischen Ende 2026 und Anfang 2027 erwartet.

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