CSRD-Entlastung, Firmen

CSRD-Entlastung: 88 Prozent weniger ausländische Firmen melden

10.06.2026 - 14:37:14 | boerse-global.de

Die EU senkt die Zahl berichtspflichtiger Drittstaatenfirmen drastisch von 10.000 auf rund 1.200. Neue Schwellenwerte und ein klarer Zeitplan für Standards stehen fest.

EU entlastet ausländische Firmen bei Nachhaltigkeitsberichten massiv
CSRD-Entlastung - Geschäftsleute in einem modernen Konferenzraum, die Dokumente mit Diagrammen und Daten diskutieren, während sie auf eine Stadtlandschaft blicken. 10.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Statt rund 10.000 Firmen müssen künftig nur noch etwa 1.200 berichten. Das sind 88 Prozent weniger.

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Höhere Hürden für die Berichtspflicht

Die Omnibus-Initiative der EU setzt neue, deutlich höhere Schwellenwerte. Ein Unternehmen aus einem Drittstaat fällt nur noch unter die CSRD-Vorgaben, wenn es zwei Jahre in Folge Nettoerlöse von über 450 Millionen Euro in der EU erzielt. Alternativ greift die Pflicht, wenn eine EU-Tochter oder Betriebsstätte mehr als 200 Millionen Euro Umsatz macht.

Die geografische Verteilung der verbleibenden Firmen zeigt klare Schwerpunkte: 350 bis 450 US-Unternehmen sind weiterhin betroffen, aus Großbritannien kommen 150 bis 200, aus der Schweiz und Japan jeweils 100 bis 150. Weitere 30 bis 80 Firmen verteilen sich auf andere Drittstaaten.

Zeitplan für Drittstaaten-Standards konkretisiert sich

EFRAG hat die Arbeit an den technischen Berichtsstandards für Nicht-EU-Firmen (N-ESRS) wieder aufgenommen. Ein Entwurf soll Mitte Juli in die öffentliche Konsultation gehen. Die finale technische Beratung für die EU-Kommission ist für Januar 2027 geplant.

Gleichzeitig sinkt der Berichtsumfang deutlich. Die Omnibus-I-Reform reduzierte die Datenpunkte in den europäischen Nachhaltigkeitsstandards (ESRS) von 1.073 auf rund 320. Besonders hart traf es den Bereich Kreislaufwirtschaft (ESRS E5): Hier fielen die Anforderungen um 71 Prozent. Ziel ist die Angleichung an andere Regularien wie die Verpackungsverordnung (PPWR), für die Unternehmen ab Mitte August 2026 Konformitätserklärungen brauchen.

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Entlastung für den Mittelstand

Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten haben sich auf Erleichterungen für kleinere Firmen geeinigt. Die neue Kategorie der „Small Mid-Caps“ (SMCs) definiert den Mittelstand neu: Unternehmen mit unter 1.000 Mitarbeitern und maximal 200 Millionen Euro Jahresumsatz oder 172 Millionen Euro Bilanzsumme.

Für sie gelten vereinfachte Transparenz- und Sorgfaltspflichten. Bereits im Mai veröffentlichte die EU einen Entwurf für den VSME-Standard – gedacht für Firmen mit unter 1.000 Mitarbeitern, die nicht CSRD-pflichtig sind. Der freiwillige Standard soll als Delegierte Verordnung verankert werden. Ein „Value Chain Cap“ begrenzt zudem, welche ESG-Daten Großkonzerne von ihren mittelständischen Zulieferern anfordern dürfen.

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