Batterie- und Textilbranche: Neue Konformitätspflichten ab August
10.06.2026 - 14:37:14 | boerse-global.de
Die Industrie bereitet sich parallel auf verschärfte EU-Vorgaben vor.
Die Debatte um die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) in Deutschland bekommt neue Dynamik. Eine Kurzstudie der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) im Auftrag der Stiftung GRS Batterien hält eine industriegetragene Gemeinsame Herstellerstelle (GHS) für rechtlich zulässig. Der Ansatz sei sowohl im Batterie- als auch im Textilbereich sachgerecht.
Die Untersuchung stützt einen politischen Prüfauftrag der Bundesregierung. Ziel ist es, Hersteller stärker in das neue Batterierecht einzubinden.
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Effizienter als staatliche Kommissionen
Die juristische Prüfung bestätigt: Das GHS-Modell ist mit Abfall-, Wettbewerbs- und Verfassungsrecht vereinbar. Im Vergleich zu einer staatlichen Expertenkommission bietet es klare Vorteile.
Dazu gehören eine höhere Marktnähe und ein schlankerer Verwaltungsapparat. Besonders wichtig: Trittbrettfahrer, die sich ihren Entsorgungspflichten entziehen, lassen sich so effektiver verfolgen.
Der politische Prüfauftrag läuft noch bis zum 31. Juli 2026. Für die betroffenen Branchen geht es um Milliarden. Der deutsche Batteriemarkt hat ein Volumen von rund 21 Milliarden Euro mit mehr als 20.000 Beschäftigten. In der Textil- und Bekleidungsindustrie sind es bei 32 Milliarden Euro Marktvolumen über 120.000 Beschäftigte.
Neue EU-Vorgaben ab August
Parallel zur Hersteller-Debatte kommen auf Unternehmen zusätzliche Pflichten zu. Ab dem 12. August 2026 müssen Betriebe für jede Verpackung eine Konformitätserklärung und technische Dokumentation vorhalten.
Die benötigten Daten – Materialzusammensetzung, Rezyklatanteil, Recyclingfähigkeit – überschneiden sich weitgehend mit den Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS E5). Das dürfte die Umsetzung für viele Firmen vereinfachen.
Die Holzpackmittelbranche hat bereits reagiert. Der Bundesverband Holzpackmittel, Paletten, Exportverpackung (HPE) veröffentlichte im Juni einen Leitfaden zu Rollen und Verantwortlichkeiten. Kritik gab es vor allem am hohen bürokratischen Aufwand für kleine und mittlere Unternehmen.
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Neues Gesetz für Abfallverbringung
Auch bei der grenzüberschreitenden Abfallentsorgung tut sich etwas. Das Bundesumweltministerium (BMUKN) hat Anfang Juni einen Referentenentwurf vorgelegt. Er löst das bisherige Abfallverbringungsgesetz ab und passt es an neues EU-Recht an, das seit Mai 2026 gilt.
Der Entwurf setzt auf stärkere Digitalisierung der Verfahren. Zudem ist eine nationale Akkreditierungsstelle für Auditoren geplant. Stellungnahmen sind bis zum 7. Juli 2026 möglich.
Batterie-Recycling wird konkret
Während die rechtlichen Rahmenbedingungen gestrafft werden, investiert die Wirtschaft in die Infrastruktur. In Nordrhein-Westfalen forcieren Unternehmen grenzüberschreitende Kooperationen mit Partnern aus Flandern und den Niederlanden. Ziel ist es, neue Batterien aus recycelten Materialien zu produzieren.
Die Bedeutung dieser Technologie zeigt sich auch bei den Stadtwerken. Laut einer Umfrage des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) planen oder prüfen rund 84 Prozent der befragten Stadtwerke den Einsatz von Batteriespeichern. Die meisten Projekte liegen im Leistungsbereich zwischen einem und 100 Megawatt.
