CO2-Kompensation: Gericht verbietet Lufthansa irreführende Werbung
Veröffentlicht: 08.07.2026 um 22:26 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Die Richter gaben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) teilweise recht.
Konkret geht es um die Behauptung, Kunden könnten die CO2-Emissionen ihres Fluges direkt während des Buchungsvorgangs durch nachhaltigen Flugkraftstoff (SAF) reduzieren. Diese Aussage ist irreführend, entschied das Gericht (Az. 6 U 68/25).
Irreführung über den Zeitpunkt der Emissionsminderung
Das Problem liegt in der zeitlichen Diskrepanz. Kunden zahlen zwar sofort, der nachhaltige Kraftstoff kommt aber nicht im gebuchten Flug zum Einsatz. Stattdessen wird er zeitlich verzögert ins allgemeine Betankungssystem eingespeist. Das Versprechen einer direkten Reduktion zum Buchungszeitpunkt ist damit nicht haltbar.
Das Gericht wies die Berufung der Lufthansa gegen das vorausgegangene Urteil zurück. Verbraucher würden über die unmittelbare Wirkung ihres Beitrags getäuscht. Bereits zuvor hatte das Unternehmen in einem ähnlichen Verfahren zur Tochter Eurowings eine juristische Niederlage erlitten.
Reaktion des Unternehmens
Die Lufthansa hatte die beanstandete Aussage bereits vor der Urteilsverkündung aus ihren Werbematerialien entfernt. Nach eigenen Angaben bringt das Unternehmen den durch Kunden finanzierten Kraftstoff nun innerhalb von sechs Monaten in den Flugbetrieb ein.
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Während die DUH mit ihrem Einwand gegen die SAF-Werbung Erfolg hatte, wies das Gericht andere Vorwürfe zurück. Diese betrafen die angebliche Unvollständigkeit von Informationen über weitere klimaschädliche Auswirkungen des Flugverkehrs.
Die Auseinandersetzung findet vor dem Hintergrund verschärfter EU-Regularien statt. Ende September tritt die EU-EmpCo-Richtlinie in Kraft. Sie präzisiert die Anforderungen an Umweltaussagen und soll Greenwashing eindämmen.
Kapitalmarkt reagiert
Das Urteil fiel zeitlich mit einer kritischen Analystenbewertung zusammen. Die Lufthansa-Aktie verzeichnete am Mittwoch deutliche Verluste von über sieben Prozent und notierte zeitweise bei 9,22 Euro.
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Die Citigroup hatte die Einstufung auf Verkauf herabgesetzt mit einem Kursziel von 8,70 Euro. Barclays passte das Kursziel leicht auf 7,75 Euro an, behielt aber die Einstufung Untergewichten bei. Die Kombination aus Gerichtsniederlage und verhaltenen Markteinschätzungen setzte den Kurs unter Druck.
Die Deutsche Umwelthilfe verband ihren juristischen Erfolg mit weitergehenden Forderungen. Die Organisation sprach sich für einen Verzicht auf Kurzstreckenflüge und eine stärkere Integration von Bahntickets ins Verkaufsangebot aus.
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