Bundesregierung, Wachstumsprognose

Bundesregierung senkt Wachstumsprognose auf 0,5 Prozent

07.05.2026 - 13:52:02 | boerse-global.de

Bundesregierung senkt Wachstumsprognose auf 0,5 Prozent für 2026, während Steuereinnahmen überraschend stabil bleiben und Entlastungen greifen.

Bundesregierung senkt Wachstumsprognose auf 0,5 Prozent - Foto: über boerse-global.de
Bundesregierung senkt Wachstumsprognose auf 0,5 Prozent - Foto: über boerse-global.de

Die Bundesregierung hat ihre Wachstumserwartung für 2026 auf nur noch 0,5 Prozent nach unten korrigiert – trotz erstaunlich stabiler Steuereinnahmen.

Für 2027 rechnen die Experten mit einer leichten Erholung auf 0,9 Prozent. Das geht aus den aktualisierten Steuerschätzungen hervor, die das Bundesfinanzministerium am 7. Mai 2026 veröffentlichte. Demnach könnte der Bund bis 2027 sogar einen leichten Überschuss von rund 1,3 Milliarden Euro erzielen – und das, obwohl neue Gesetze die Einnahmen um mehr als sechs Milliarden Euro drücken werden.

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Steuereinnahmen trotzen der Krise

Die Steuerschätzung vom 6. Mai 2026 zeigt: Deutschlands Einnahmen bleiben überraschend stabil – trotz geopolitischer Spannungen, etwa im Konflikt mit dem Iran. Zwar senkte die Regierung ihre Wachstumsprognosen, doch die Steuerbehörden meldeten nur einen marginalen Rückgang der erwarteten Einnahmen für Bund, Länder und Gemeinden.

Kurzfristig gibt es allerdings Schwankungen: Die Daten vom März 2026 zeigen einen Rückgang der Einkommensteuer um vier Prozent und einen Einbruch der Körperschaftsteuer um zwölf Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auch die Gewerbesteuer bleibt schwach.

Für den Zeitraum 2026 bis 2028 zeichnet sich dennoch ein vorsichtig optimistisches Bild ab. Der Bund erwartet eine leichte positive Bilanz – trotz Steuergesetzen, die die Einnahmen um rund 6,3 Milliarden Euro schmälern.

Entlastungen für Bürger und Beschäftigte

Mehrere Entlastungen sind bereits in Kraft getreten. Seit Mai 2026 gilt eine befristete Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe: brutto rund 17 Cent pro Liter Benzin und Diesel, gültig bis Ende Juni. Zudem erhielten Beschäftigte im öffentlichen Dienst zum 1. Mai 2026 eine Gehaltserhöhung von 2,8 Prozent.

Für das Steuerjahr 2026 wurde der Grundfreibetrag auf 12.348 Euro angehoben – ein Ausgleich für die kalte Progression. Auch das Kindergeld stieg auf 259 Euro pro Monat.

BMW mit Gewinneinbruch – Lufthansa auf Erholungskurs

Die Bilanzsaison für das erste Quartal 2026 zeigt ein geteiltes Bild bei Deutschlands Industriegiganten. BMW erzielte zwar einen Umsatz von 31 Milliarden Euro, doch die Gewinne vor Steuern brachen um 25 Prozent auf 2,35 Milliarden Euro ein. Die Marge im Kerngeschäft lag bei 7,6 Prozent, der Anteil der vollelektrischen Fahrzeuge an den Auslieferungen bei 15,5 Prozent.

Ganz anders die Lufthansa: Der Konzern meldete mit 8,7 Milliarden Euro einen Rekordumsatz für das erste Quartal – ein Plus von acht Prozent. Zwar steht unterm Strich noch ein operativer Verlust von 612 Millionen Euro, doch das ist eine deutliche Verbesserung gegenüber den 722 Millionen Euro Verlust im Vorjahreszeitraum. Der Konzern bestätigte seine Jahresprognose und erwartet eine deutliche Steigerung des operativen Ergebnisses.

KfW und Koenig & Bauer mit starkem Start

Die KfW-Bankengruppe legte einen kräftigen Start hin: Die Neuzusagen stiegen im ersten Quartal 2026 um 36 Prozent auf 24,1 Milliarden Euro. Besonders gefragt waren Förderprogramme für Innovation, Klima und Umwelt – hier gab es ein Plus von 44 Prozent.

Der Druckmaschinenhersteller Koenig & Bauer verbuchte den höchsten Auftragseingang in einem ersten Quartal seit zwei Jahren: knapp 298 Millionen Euro. Ein Zeichen für die erfolgreiche Wende in den Bereichen Special und Transformation.

Neue Regeln für Steuer und Buchhaltung

Deutsche Unternehmen müssen sich auf zahlreiche Änderungen im Steuer- und Bilanzrecht einstellen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs von Ende 2025 hat die Anforderungen an strafbefreiende Selbstanzeigen bei der Umsatzsteuer verschärft. Seit 2026 gilt: Jede unrichtige Voranmeldung ist ein eigener Fall – unabhängig von der Jahreserklärung. Wer straffrei ausgehen will, muss den konkreten Monat oder das Quartal vollständig korrigieren.

Das Bundesfinanzministerium hat zudem mehrere Verwaltungsanweisungen erlassen. Am 6. Mai 2026 stellte das Ministerium klar: Innerbetriebliche Leistungen innerhalb einer umsatzsteuerlichen Organschaft lösen grundsätzlich keine Umsatzsteuer aus. Bereits im Januar hatte ein Schreiben präzisiert, wie Herstellungskosten von Erhaltungsaufwand abzugrenzen sind – mit Fokus auf die 15-Prozent-Grenze für anschaffungsnahe Herstellungskosten.

Neue Bewertungsstandards und Digitalisierung

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) verabschiedete am 8. April 2026 eine Neufassung des Standards S 1 zur Unternehmensbewertung. Der aktualisierte Rahmen betont die Eigenverantwortung des Bewerters und führt ein neues Wertkonzept ein: den „plausibilisierten Entscheidungswert". Der Standard gilt für alle Bewertungsstichtage nach seiner Verabschiedung.

Die Digitalisierung schreitet voran: Ab dem 1. Juli 2026 können bestimmte Gruppen – ledige, kinderlose Arbeitnehmer und Rentner – ihre Steuererklärung per Smartphone über die App „MeinElster+" einreichen. Experten warnen jedoch: Die App berücksichtigt nicht automatisch individuelle Abzüge wie Werbungskosten oder Spenden. Zudem müssen seit dem 1. Januar 2026 neu festgestellte Behinderungsgrade elektronisch an die Finanzämter übermittelt werden – Papierbescheide sind für Steuerzwecke damit weitgehend passé.

Streit um Steuerreform und Haushaltslücken

Die wirtschaftliche Lage wird durch politische Differenzen in der Bundesregierung zusätzlich verkompliziert. Kanzler Friedrich Merz lehnt eine höhere Steuerbelastung für Spitzenverdiener ab – eine klare Absage an Umverteilungspläne der SPD. Stattdessen setzen die Unionsparteien auf die Abschaffung des Solidaritätszuschlags und eine Reform der Einkommensteuer. Im Gespräch ist eine Anhebung der Schwelle für den Spitzensteuersatz von 68.000 auf 80.000 Euro. Befürworter versprechen: Bei einer leichten Anhebung des Tarifs wäre das Ganze aufkommensneutral.

Die langfristige Finanzplanung offenbart jedoch enorme Herausforderungen. Der Sozialhaushalt soll 2027 erstmals die 200-Milliarden-Euro-Marke überschreiten. Gleichzeitig klaffen gewaltige Lücken: Für 2028 wird ein Fehlbetrag von 30 Milliarden Euro erwartet, der bis 2030 auf 60 Milliarden Euro anwachsen könnte. Ein Balanceakt zwischen Steuerentlastung und Haushaltsdisziplin.

Ausblick: Neue Regeln ab 2027

Das zweite Halbjahr 2026 und das Jahr 2027 bringen weitere regulatorische Änderungen. Die EU konsultiert derzeit über überarbeitete Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS); Ergebnisse werden bis Juni 2026 erwartet. Auch die elektronische Rechnungstellung gewinnt an Fahrt: Die CEN hat den neuen Standard EN 16931-1:2026 verabschiedet. Die Pflicht zur E-Rechnung für viele Unternehmen beginnt am 1. Januar 2027, höhere Schwellenwerte für Großunternehmen folgen ein Jahr später.

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Das Bundesfinanzministerium hat bereits angekündigt: Die Schwellenwerte für „Großbetriebe" in der Außenprüfung werden zum 1. Januar 2027 angehoben. Im Kfz-Handel gilt ein Unternehmen etwa als Großbetrieb, wenn sein Umsatz 14,7 Millionen Euro oder sein Gewinn 840.000 Euro übersteigt. Gleichzeitig soll der digitale Steuerbescheid bis 2027 zum Standard werden – ein weiterer Schritt zur Integration der ELSTER-Kommunikation in den Arbeitsalltag von Steuerzahlern und Unternehmen.

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