Bundespolizeigesetz: Gesichtserkennung und Staatstrojaner ab sofort
Veröffentlicht: 10.07.2026 um 19:53 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Der Bundestag verabschiedete am Freitag eine Modernisierung des Bundespolizeigesetzes, die auf einem Entwurf der Bundesregierung basiert. Nach mehr als zwei Jahrzehnten erhält die Behörde damit unter anderem die Möglichkeit, biometrische Gesichtserkennung in Echtzeit einzusetzen, Staatstrojaner zu nutzen und Drohnen abzuwehren.
Biometrische Echtzeit-Analyse an Verkehrsknotenpunkten
Besonders umstritten ist der neue Paragraf 31b. Er erlaubt der Bundespolizei künftig die biometrische Detektion in Echtzeit an Bahnhöfen und Flughäfen. Die Technologie soll die Identität von Personen abgleichen – allerdings nur, wenn eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder die Sicherheit des Staates besteht. Konkrete Einsatzszenarien sind die Abwehr terroristischer Bedrohungen sowie die Fahndung bei Menschenhandel, Entführungen oder vermissten Personen.
Der Gesetzgeber hat dafür strenge Auflagen vorgesehen. In der Regel ist eine richterliche Anordnung nötig, in Eilfällen muss eine nachträgliche Bestätigung binnen 24 Stunden erfolgen. Die Maßnahme ist auf 72 Stunden befristet, eine Verlängerung bleibt unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Vor weiteren Schritten muss die technische Auswertung durch zwei speziell geschulte Beamte geprüft werden. Ein direkter Zugriff auf allgemein im Internet gespeicherte Aufnahmen ist nicht vorgesehen.
Digitale Ermittlungswerkzeuge und Sicherheitsstandards
Das Gesetzespaket enthält weitere technische Instrumente. Dazu gehört die Befugnis zur Quellen-TKÜ, bei der Staatstrojaner verschlüsselte Kommunikation direkt am Endgerät überwachen. Auch Mobilfunkortung und KI-gestützte Videotechnik zur Gefahrenerkennung werden gesetzlich verankert. Die Bundespolizei darf künftig Drohnen als Sensorträger einsetzen und erhält erweiterte Möglichkeiten zur Drohnenabwehr.
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Ein weiterer Punkt betrifft die Sicherheit an Bahnhöfen. Vertreter der SPD-Bundestagsfraktion betonten, dass die Bundespolizei künftig verbindliche Sicherheitsstandards festlegen könne. Damit solle die Sicherheit unabhängiger von rein wirtschaftlichen Erwägungen der Betreiber werden. Ergänzend sieht das Gesetz neue Regelungen zur Abschiebehaft sowie verschärfte Einstellungsüberprüfungen vor – inklusive nachrichtendienstlicher Abfragen.
Politische Kontroversen und gesellschaftliche Kritik
Die Abstimmung spiegelte die kontroverse Debatte der vergangenen Monate wider. SPD und CDU/CSU stimmten für das Gesetz, Grüne und Linke lehnten es ab. Die AfD enthielt sich. Befürworter aus der Union bezeichneten die Modernisierung als notwendigen Schritt, um die technische Ausstattung der Polizei an die aktuelle Sicherheitslage anzupassen.
Kritik kam von Bürgerrechtsorganisationen und juristischen Fachverbänden. Ein Fachanwalt für IT-Recht sowie Vertreter der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und des Deutschen Anwaltvereins (DAV) warnten vor einer digitalen Überwachungsdystopie und möglichen Verstößen gegen die EU-KI-Verordnung sowie verfassungsrechtliche Grundsätze. Kritisiert wurde zudem das Fehlen einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte und der Verzicht auf Kontrollquittungen bei anlasslosen Kontrollen.
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Bereits am Mittwoch wurde im Rahmen der parlamentarischen Beratungen eine Petition der Organisation AlgorithmWatch an den Bundestag übergeben. Mehr als 167.000 Unterzeichner unterstützen die Initiative gegen biometrische Massenüberwachung und den automatisierten Abgleich von Internetdaten. Die Kritiker befürchten eine unverhältnismäßige Datenerhebung – polizeiliche Datenbanken wie Inpol umfassen bereits rund 7,6 Millionen Fotos zu etwa 5,7 Millionen Personen.
Der Innenausschuss hatte dem modifizierten Gesetzentwurf bereits am Mittwoch zugestimmt. Der Entwurf war seit der ersten Lesung im Dezember 2025 und einer Sachverständigenanhörung im Januar 2026 mehrfach angepasst worden. Mit dem Beschluss tritt die Reform in Kraft, sobald das Gesetzgebungsverfahren formal abgeschlossen ist. Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft begrüßte die Modernisierung grundsätzlich, kündigte jedoch eine genaue Prüfung der praktischen Umsetzbarkeit an.
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