Bundesgericht, Betriebsratsrechte

Bundesgericht stärkt Betriebsratsrechte bei ausländischen Firmen

15.05.2026 - 13:38:52 | boerse-global.de

Das Bundesarbeitsgericht erlaubt Betriebsräte an deutschen Stationen internationaler Airlines, unabhängig vom Konzernsitz.

Bundesgericht stärkt Betriebsratsrechte bei ausländischen Firmen - Foto: über boerse-global.de
Bundesgericht stärkt Betriebsratsrechte bei ausländischen Firmen - Foto: über boerse-global.de

Die Entscheidung fällt in eine Zeit wachsender Spannungen zwischen Arbeitnehmern und Konzernführungen.

Grundsatzurteil zu Betriebsräten an Flughäfen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wies am 13. Mai 2026 die Beschwerde der Malta Air zurück – einer Tochter des irischen Billigfliegers Ryanair. Die Richter stellten klar: Die Stationierungsorte internationaler Airlines in Deutschland sind berechtigt, eigene Betriebsräte zu wählen – unabhängig vom Hauptsitz des Mutterkonzerns im Ausland.

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Konkret ging es um rund 320 Beschäftigte am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER). Malta Air hatte argumentiert, ein deutscher Betriebsrat verstoße gegen den Grundsatz der Territorialität, da die Zentrale in Malta und die Konzernmutter in Irland sitzen. Das BAG sah das anders: Die Berliner Basis agiere eigenständig genug, um ein eigenes Gremium zu rechtfertigen (Az. 7 ABR 7/25).

Die Gewerkschaften Verdi und die Vereinigung Cockpit (VC) begrüßten das Urteil. Andreas Pinheiro von der VC sprach von einem „wichtigen Signal für die gesamte Luftfahrtbranche“. Verdi-Vertreter betonten, das Urteil setze klare Grenzen für internationale Anbieter auf dem deutschen Markt.

Doch die Zukunft der Berliner Belegschaft bleibt ungewiss. Ryanair hatte bereits angekündigt, seinen Standort am BER zum 24. Oktober 2026 zu schließen – mit Verweis auf zu hohe Standortkosten. Die Gewerkschaften kritisieren diesen Schritt als Einschüchterungsversuch gegenüber Beschäftigten, die sich organisieren wollen.

VW: „Rote Linie“ gegen Werksschließungen

Auch bei Volkswagen brodelt es. Betriebsratschefin Daniela Cavallo sowie IG-Metall-Chefin Christiane Benner und Bezirksleiter Thorsten Gröger lehnen Werksschließungen in Deutschland kategorisch ab. Sie berufen sich auf eine Restructuringvereinbarung von 2024, die betriebsbedingte Kündigungen und Standortschließungen ausschließt – im Gegenzug für den Abbau von rund 35.000 Stellen auf anderen Wegen.

Hintergrund: VW-Chef Oliver Blume prüft einen Kapazitätsabbau in Europa um 500.000 Fahrzeuge. Markenchef Thomas Schäfer bezeichnet Werksschließungen zwar als „nachrangige Option“ – die Arbeitnehmerseite bleibt dennoch alarmiert. Sie zeigt sich offen für neue Geschäftsfelder wie Rüstungsaufträge oder eine engere Zusammenarbeit in China, um die Auslastung der Standorte zu sichern.

Am 20. Mai 2026 findet die erste Betriebsversammlung des neu gewählten Wolfsburger Betriebsrats statt – Schwerpunkte: Diversität und die Herausforderungen des industriellen Wandels.

Digitaler Outsourcing-Trend trifft Dresden

Die Schattenseiten der Globalisierung zeigt der Fall One Identity. Das Softwareunternehmen schloss am 11. Mai 2026 seinen Entwicklungsstandort in Dresden und verlagerte die Arbeiten am Identity Manager nach Budapest. 41 Mitarbeiter wurden freigesetzt.

CTO Gihan Munasinghe, seit Februar 2026 im Amt, begründete den Schritt unter anderem mit mangelnder Offenheit des bestehenden Teams. Das neue Team in Ungarn soll stärker auf Künstliche Intelligenz setzen. Der Dresdner Betriebsrat konnte immerhin einen Sozialplan aushandeln – der Fall zeigt jedoch die Verletzlichkeit spezialisierter Entwicklungsstandorte.

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Weiterbildung für Betriebsräte wird wichtiger

Angesichts der zunehmenden Komplexität setzen Arbeitnehmervertreter verstärkt auf Qualifizierung. Der DJV bietet am 11. und 12. Juni 2026 ein Seminar zu den Grundlagen des Betriebsverfassungsgesetzes an. Ein spezialisiertes Webinar zum Datenschutz in Betriebsratsbüros folgt Ende Juni – die DSGVO wird auch in der Mitarbeitervertretung immer relevanter.

Analyse: Mitbestimmung im Wandel

Das BAG-Urteil zeigt: Das deutsche Rechtssystem passt sich an mobile Unternehmensstrukturen an. Die Schutzmechanismen des Betriebsverfassungsgesetzes lassen sich nicht einfach durch einen Auslandssitz umgehen.

Doch die Drohung mit Standortschließungen – wie bei Ryanair und One Identity – offenbart die Grenzen juristischer Erfolge. Das Recht auf Organisation nützt wenig, wenn der Konzern anschließend den Standort dichtmacht. Die „hohen Standortkosten“ bleiben ein wiederkehrendes Argument des Managements.

Bei VW geht es dagegen um den Erhalt des Einflusses eines etablierten, mächtigen Betriebsrats in Zeiten des Umbruchs. Die Vereinbarungen von 2024 zeigen: Die Arbeitsbeziehungen in der Autoindustrie werden zunehmend von langfristigen Kompromissen bestimmt, die Jobsicherheit mit den gewaltigen Investitionen in neue Technologien balancieren müssen.

Ausblick: Signalwirkung für die Dienstleistungsbranche

Die Folgen des BAG-Urteils werden weit über die Luftfahrt hinausreichen. Gewerkschaften wie Verdi fordern bereits gesetzliche Nachbesserungen, um Schlupflöcher für internationale Konzerne zu schließen. Branchenbeobachter erwarten, dass auch andere ausländische Airlines an ihren deutschen Standorten mit Organisationsbestrebungen konfrontiert werden.

Bei Volkswagen wird der Dialog zwischen Vorstand und Betriebsrat in den kommenden Wochen an Intensität zunehmen. Die Betriebsversammlung am 20. Mai wird zeigen, ob die Arbeitnehmer konkrete Zusagen für den Erhalt ihrer Standorte erhalten. Für die deutsche Wirtschaft insgesamt sind diese Auseinandersetzungen ein Gradmesser für die Zukunft des Sozialpartnermodells in einer globalisierten und digitalisierten Welt.

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