Bundesarbeitsgericht stärkt Rechte von Betriebsräten bei internationalen Konzernen
15.05.2026 - 13:33:39 | boerse-global.de
Das Urteil vom 13. Mai 2026 (Az. 7 ABR 7/25) betrifft die Ryanair-Tochter Malta Air an ihrem Standort Berlin-Brandenburg (BER) und stärkt rund 320 Beschäftigten das Recht auf Mitbestimmung.
Grundsatzentscheidung für grenzüberschreitende Unternehmensstrukturen
Die Richter stellten klar: Auch wenn der Konzernsitz in Malta liegt und zentrale Entscheidungen in Irland fallen, entsteht am Stationierungsort BER eine betriebsfähige Einheit. Diese kann nach § 4 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) einen eigenen Betriebsrat wählen. Das Urteil bekräftigt den Territorialitätsgrundsatz im deutschen Arbeitsrecht – Unternehmen können sich ihrer Mitbestimmungspflicht nicht durch komplexe internationale Strukturen entziehen.
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Gewerkschaften wie Verdi und die Vereinigung Cockpit begrüßten die Entscheidung. Sie sehen darin einen wichtigen Schutz gegen Umgehungsversuche ausländischer Konzerne. Allerdings bleibt die Situation angespannt: Ryanair hatte bereits die Schließung des BER-Standorts zum 24. Oktober 2026 angekündigt – ein Schritt, den Arbeitnehmervertreter als Einschüchterungsversuch werten.
Betriebsräte als Gestalter der Berufsbildung
Während die Gerichte die strukturellen Rahmen klären, rüsten sich Betriebsräte für ihre praktische Mitbestimmung in der beruflichen Bildung. Nach den §§ 96 bis 98 BetrVG haben Arbeitnehmervertreter weitreichende Beteiligungsrechte bei der Qualifizierung der Belegschaft. Ein neues Intensivseminar des FFB Forum für Betriebsräte zeigt, wie diese Rechte gegen den Fachkräftemangel eingesetzt werden können.
Die Schulungsinhalte gehen weit über reine Rechtskunde hinaus:
- Altersstrukturanalyse zur Vorhersage künftiger Personalengpässe
- Personalplanung nach § 92 BetrVG als strategische Aufgabe
- Qualifizierungsprogramme zur Mitarbeiterbindung
- Diversity-Initiativen für inklusive Arbeitsumgebungen
Der Trend zeigt sich auch in der Industrie: Der neu gewählte Betriebsrat bei Volkswagen in Wolfsburg hat seine erste Betriebsversammlung für den 20. Mai 2026 angesetzt – mit Diversität als Leitthema.
Digitalisierung verändert Anforderungen
Das Bildungswerk Rhein/Main bietet ab Mitte Mai 2026 Seminare an, die über klassisches Arbeitsrecht hinausgehen. Themen sind unter anderem die Auswirkungen Künstlicher Intelligenz auf Arbeitsplätze und die Bildungsvoraussetzungen für eine Vier-Tage-Woche.
Die Schließung des Entwicklungstandorts von One Identity in Dresden zeigt, wie dringend diese Qualifikationen sind. Nach der Verlagerung nach Budapest handelte der Betriebsrat einen Sozialplan für die 41 freigestellten Mitarbeiter aus. In Ungarn arbeiten die neuen Teams künftig mit verstärktem KI-Einsatz – ein Beispiel für den Wandel, den Betriebsräte aktiv begleiten müssen.
Damit Arbeitnehmervertreter den digitalen Wandel und Themen wie KI aktiv begleiten können, müssen sie ihre gesetzlichen Handlungsspielräume genau kennen. Dieser Gratis-Ratgeber erklärt, wie Sie die Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG als wirksames Instrument für Ihre Belegschaft einsetzen. Das Herzstück der Mitbestimmung: Jetzt kostenloses E-Book anfordern
Hintergrund: Die „Lex Ryanair" und neue Regeln
Das aktuelle Urteil baut auf der „Lex Ryanair" von 2018 auf, die das BetrVG für die Luftfahrtbranche öffnete. Seit Januar 2025 gelten zudem angepasste Regeln für Minijobs (556 Euro Grenze) und Midijobs (bis 2.000 Euro). Auch die Dokumentation von Arbeitsbedingungen wurde vereinfacht – sie kann nun per E-Mail erfolgen, in sensiblen Branchen wie Bau und Gastronomie gelten jedoch weiter strenge Schriftformerfordernisse.
Bei Volkswagen verteidigen IG Metall und Betriebsrat aktuell eine Vereinbarung von 2024, die betriebsbedingte Kündigungen und Werksschließungen bis 2029 ausschließt – trotz internationaler Zollkonflikte und Marktveränderungen in China.
Ausblick: Qualifizierungsoffensive für Betriebsräte
Die dbb akademie plant für Oktober 2026 eine große Tagung in Frankfurt mit den Arbeitsrechtlern Prof. Dr. Wolfgang Däubler und Prof. Dr. Stefan Greiner. Parallel dazu läuft bis zum 11. Juni 2026 die Konsultationsfrist der EU-Kommission zu Beihilferegeln für kleinere Flughäfen – eine Entscheidung für Anfang 2027 erwartet, die die Kostenstrukturen regionaler Basen weiter beeinflussen könnte.
Klar ist: In Zeiten von Digitalisierung, Fachkräftemangel und internationalen Konzernstrukturen bleibt der Betriebsrat das zentrale Instrument der Mitbestimmung – vorausgesetzt, seine Mitglieder sind für die wachsenden Herausforderungen gerüstet.
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