Bundesarbeitsgericht, Kündigungsschutz

Bundesarbeitsgericht stärkt Kündigungsschutz bei Massenentlassungen

19.06.2026 - 22:49:45 | boerse-global.de

Evonik streicht 3.200 Stellen, Ford baut in Köln radikal um. Das Bundesarbeitsgericht verschärft Regeln für Massenentlassungen und stärkt Kündigungsschutz in Elternzeit.

Stellenabbau bei Evonik und Ford: Neue BAG-Urteile stärken Arbeitnehmerrechte
Bundesarbeitsgericht - Ein verlassener Fabrikboden mit einem umgestürzten Bürostuhl, der industriellen Niedergang und Stellenabbau symbolisiert. 19.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Evonik und Ford bauen massiv Stellen ab, während das Bundesarbeitsgericht die Rechte von Arbeitnehmern stärkt. Ein Überblick über die wichtigsten Entwicklungen.

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Evonik verschärft Sparkurs

Der Spezialchemiekonzern Evonik weitet sein Effizienzprogramm „Tailor Made“ deutlich aus. Bis Ende 2029 fallen weltweit rund 3.200 Stellen weg. Der Schwerpunkt liegt in Deutschland: Hier sollen etwa 2.150 Arbeitsplätze in Geschäfts- und Verwaltungseinheiten verschwinden.

Das Unternehmen stellt 2027 sein Polyester-Geschäft ein. Die Folge: Der Standort Witten mit 266 Beschäftigten wird geschlossen. Auch in Marl und Shanghai sind Streichungen geplant. Für den Großteil der deutschen Belegschaft gilt allerdings ein Kündigungsschutz bis Ende 2032.

Ford baut in Köln radikal um

Parallel dazu setzt Ford den Stellenabbau in Köln fort. Rund 3.500 Jobs sind betroffen – besonders das Werk in Köln-Niehl sowie die Entwicklungs- und Verwaltungsbereiche. Grund ist die schwache Nachfrage nach den E-Modellen Explorer und Capri.

Die Belegschaft in Köln schrumpft dadurch auf etwa 7.600 Mitarbeiter. Betroffene können ein Freiwilligenprogramm nutzen. Die Abfindungen berechnen sich nach Betriebszugehörigkeit und Monatsgehalt.

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BAG verschärft Regeln für Massenentlassungen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Anforderungen an Arbeitgeber präzisiert. Fehlt die Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit oder ist sie fehlerhaft, ist die Kündigung unwirksam. Das gilt besonders, wenn die Anzeige vor Abschluss der Betriebsratsberatungen erfolgt.

Die Schwellenwerte: Bei Unternehmen mit über 500 Beschäftigten besteht die Anzeigepflicht bereits ab 30 geplanten Entlassungen.

Elternzeit: Neuer Schutz für Arbeitnehmer

Ein weiteres BAG-Urteil vom 18. Juni 2026 stärkt den Kündigungsschutz während der Elternzeit. Wer die Elternzeit für mehrere Abschnitte in einem einzigen Schreiben beantragt, genießt vor jedem Abschnitt besonderen gesetzlichen Schutz. Eine Kündigung ohne behördliche Zustimmung ist dann unwirksam.

Achtung bei Aufhebungsverträgen: Die versteckten Kosten

Bei Abfindungsverhandlungen rücken langfristige Folgen in den Fokus. Experten raten Führungskräften zu mehrstufigen Übergangsvergütungen statt Einmalzahlungen. Der Grund: Steuerliche Belastungen und drohende Lücken in der betrieblichen Altersversorgung.

Der Verlust von Rentenanwartschaften kann so hoch sein, dass er eine angebotene Brutto-Abfindung komplett neutralisiert.

Die gängige Abfindungsformel: Monatsgehalt mal Betriebszugehörigkeit mal Faktor (0,5 bis 1,5). Bei IT-Spezialisten ist oft strittig, ob Nebenleistungen wie Dienstwagenpauschalen mit einfließen.

Ein sozialversicherungsrechtlicher Trick: Bei Aufhebungsverträgen mit unwiderruflicher Freistellung und direktem Rentenübergang gilt ab Freistellungsbeginn ein ermäßigter Beitragssatz in der Krankenversicherung.

Schweiz verbietet Abgangsentschädigungen

Während in der Privatwirtschaft Abfindungen zum Alltag gehören, geht die Schweiz einen anderen Weg. Der Ständerat beschloss am 18. Juni 2026 mit 21 zu 13 Stimmen: Abgangsentschädigungen für Spitzenkader der Bundesverwaltung und bundesnaher Betriebe wie der SBB sind künftig verboten.

Befürworter wollen das Bundespersonalrecht an das Obligationenrecht angleichen. Finanzministerin Karin Keller-Sutter warnt jedoch: Das Verbot könnte durch verlängerte Kündigungsfristen oder Freistellungen bei fortlaufender Lohnzahlung umgangen werden. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Nationalrat.

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