Erbschaftsteuer-Reform: Fünf Länder stopfen 95-Prozent-Schlupflöcher
19.06.2026 - 22:49:45 | boerse-global.de
Die Finanzminister der fünf norddeutschen Länder präsentierten heute ein Positionspapier zur Reform der Erbschaftsteuer. Ihr Ziel: eine verfassungsfeste und aufkommensstabile Steuer, die Schlupflöcher stopft und große Vermögen stärker belastet – ohne Unternehmen zu gefährden.
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95 Prozent Steuererlass – ein Skandal?
Die Minister begründen den Reformdruck mit Zahlen aus dem Jahr 2024. Damals wurde in 45 Fällen die rechnerisch fällige Steuer von 3,6 Milliarden Euro auf rund 200 Millionen Euro gedrückt. Das entspricht einem Erlass von etwa 95 Prozent.
„Solche Privilegien müssen weg“, sagt Schleswig-Holsteins Finanzministerin Silke Schneider. Große Erbschaften müssten stärker herangezogen werden, aber die Betriebsfortführung müsse gesichert bleiben. Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel fordert ein „gerechteres System“. Das Papier spricht sich klar gegen eine Abschaffung oder Regionalisierung der Steuer aus. Stattdessen sollen Familienstiftungen nicht mehr als Steuersparmodelle taugen.
DIHK warnt vor Experimenten
Die Wirtschaft kontert bereits. Einen Tag vor dem Vorstoß der Nordländer veröffentlichte die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) ihr eigenes Positionspapier. Darin betont sie die Bedeutung der Verschonungsregeln für Betriebsvermögen.
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Die DIHK warnt vor „steuerpolitischen Experimenten“ wie einer pauschalen Flat Tax oder komplexen Stundungsmodellen. Stattdessen fordert sie eine praxisnahe Weiterentwicklung des geltenden Rechts. Kritik gibt es an marktfernen Bewertungsverfahren und der hohen Komplexität bei der Abgrenzung von Verwaltungsvermögen.
Die Nordländer schlagen vor, die Stundungsmöglichkeiten für Unternehmen bei Liquiditätsengpässen sogar auszuweiten. Zudem enthält das Papier einen Prüfauftrag für einen lebenslangen Freibetrag – als Ersatz für das bisherige Modell der alle zehn Jahre neu entstehenden Freibeträge.
Karlsruhe könnte den Rahmen setzen
Die politische Debatte läuft gegen eine tickende Uhr. Das Bundesverfassungsgericht soll noch 2026 über möglichen Korrekturbedarf bei der Erbschaftsteuer entscheiden.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bereits im Februar die Rechte von Erben in Härtefällen gestärkt. Mit Urteil vom 25. Februar 2026 (II R 1/22) entschieden die Richter: Eine Steuerfestsetzung kann aus Billigkeitsgründen unbillig sein, wenn ein Erbe trotz Erwerbs keine Bereicherung erfährt und das nicht selbst verschuldet hat. Voraussetzung: Der Erbe muss nachweisen, dass er alle Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses ergriffen hat und Ersatzansprüche gegen Dritte aussichtslos sind.
Die Nordländer wollen mit ihrer Reform genau solche langwierigen juristischen Auseinandersetzungen vermeiden. Das neue System soll rechtssicherer werden. Ob das gelingt, wird sich zeigen – nicht zuletzt in Karlsruhe.
