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Brandenburg: 10.000 Euro Zuschuss für Wohneigentum ab Juni

05.06.2026 - 06:04:24 | boerse-global.de

Behörde bestätigt steuerliche Begünstigung auch für ruinöse Objekte als Erstwohnsitz. Italienischer Gerichtshof stärkt Anrechnung ausländischer Steuern.

Steuervorteile für Sanierer: Klarstellung zu baufälligen Erstwohnungen
Brandenburg - Eine baufällige Gebäudefassade mit sichtbarem Baugerüst, beleuchtet von warmem Abendlicht, symbolisiert Sanierung und steuerliche Anreize. 05.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das hat eine behördliche Klarstellung Ende Mai ergeben. Demnach sind auch baufällige Objekte als Erstwohnung steuerlich begünstigt – selbst wenn sie in Kategorien für ruinöse oder im Bau befindliche Gebäude fallen. Das schafft gleiche Bedingungen für Sanierer und Käufer bezugsfertiger Immobilien.

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Grenzüberschreitende Steuerfragen geklärt

Zusätzliche Rechtssicherheit brachte ein Beschluss des italienischen Kassationsgerichtshofs. Im Ausland gezahlte Steuern – etwa aus deutschen Kommanditgesellschaften – müssen auch ohne formelle Steuererklärung angerechnet werden. Der Anspruch ergibt sich direkt aus den Doppelbesteuerungsabkommen, die nationalen Regelungen vorgehen.

Brandenburg legt nach: 10.000 Euro Zuschuss für Eigenheime

Das Land Brandenburg hat sein Förderprogramm für Wohneigentum erweitert. Seit dem 3. Juni gibt es über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) einen Zuschuss von 10.000 Euro sowie ein zinsfreies Darlehen von bis zu 230.000 Euro. Besonders Familien profitieren: Der Zuschuss pro Kind wurde von 5.000 auf 10.000 Euro verdoppelt. Zusätzliche Mittel fließen in barrierefreien Umbau und Denkmalschutz.

Der Bedarf ist enorm: Rund 75 Prozent der 21 Millionen Gebäude in Deutschland gelten als energetisch ineffizient, so die Deutsche Energie-Agentur (dena).

OECD fordert höhere Immobiliensteuern

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) empfiehlt Deutschland eine grundlegende Steuerreform. In ihrem Wirtschaftsausblick vom Juni 2026 raten die Experten, die Steuerlast von der Arbeit stärker auf Kapital und Vermögen zu verlagern. Konkret fordert die OECD höhere Immobiliensteuern und eine Einschränkung der Ausnahmen bei der Erbschaftsteuer für Betriebsvermögen. Derzeit sind hier Verschonungsregeln von bis zu 100 Prozent möglich.

Die Empfehlungen decken sich mit Reformvorschlägen aus der Politik vom Jahresanfang. Zudem werden für 2026 richtungsweisende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer erwartet.

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Gebäudetyp E: Bauen ohne überzogene Standards

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) begrüßte am 5. Juni die neuen Eckpunkte zum sogenannten Gebäudetyp E. Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa betonte: Die zivilrechtliche Verankerung schaffe die nötige Rechtssicherheit, um von teuren Standards abzuweichen – ohne die grundlegende Stabilität zu gefährden.

Innovative Verfahren wie die serielle Sanierung senken die Energiekosten bereits um bis zu 90 Prozent. Allerdings liegen die Vollkosten oft noch über denen konventioneller Methoden. Marktbeobachter gehen davon aus, dass technologische Fortschritte die Kosten seit den ersten Pilotprojekten bereits um ein Drittel reduziert haben.

Zweitwohnsitzsteuer: Ermittlungen gegen Grünen-Chef

Im kommunalen Steuerrecht sorgt ein Fall für Aufsehen: Seit dem 3. Juni ermittelt die Staatsanwaltschaft Berlin gegen den Grünen-Co-Chef Felix Banaszak wegen Unregelmäßigkeiten bei der Zweitwohnsitzsteuer. Banaszak räumte ein, Aktualisierungen nach Umzügen versäumt zu haben, und kündigte eine Nachzahlung an. Der Immunitätsausschuss des Bundestags wurde informiert.

In Berlin wurde der Steuersatz für Zweitwohnungen von 15 Prozent der Nettokaltmiete (2019) auf 20 Prozent (2025) angehoben.

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