BGG-Reform: Private Unternehmen müssen Barrierefreiheit garantieren
24.06.2026 - 21:24:50 | boerse-global.de
Der Bundestag berät über eine Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG).
Das Benachteiligungsverbot soll künftig nicht mehr nur für staatliche Stellen gelten. Auch private Anbieter öffentlich zugänglicher Güter und Dienstleistungen sollen betroffen sein.
Handel, Gastro und Banken in der Pflicht
Die Reform trifft vor allem Einzelhandel, Gastronomie, Finanzsektor und Gesundheitswesen. Unternehmen müssen künftig „angemessene Vorkehrungen" treffen, damit Menschen mit Behinderungen Zugang zu Angeboten bekommen.
Bauliche Veränderungen oder tiefgreifende Änderungen am Geschäftsmodell gelten dabei als unzumutbar. Trotzdem empfiehlt der Entwurf eine Dokumentation aller Maßnahmen – das minimiert rechtliche Risiken.
Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG soll künftig auch bei Streitigkeiten mit privaten Anbietern vermitteln. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit bietet kostenlose Beratung für Unternehmen an.
Scharfe Kritik von beiden Seiten
In der parlamentarischen Anhörung hagelte es Kritik aus unterschiedlichen Richtungen. Vertreterinnen des Deutschen Instituts für Menschenrechte und des Blinden- und Sehbehindertenverbandes vermissen eine Verpflichtung zum Abbau struktureller Barrieren.
Britta Schlegel und Christiane Möller bezeichnen das Benachteiligungsverbot in der aktuellen Form als zu stark eingeschränkt. Felix Welti von der Universität Kassel sieht rechtssystematische Probleme bei den Regelungen zu angemessenen Vorkehrungen.
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Die Wirtschaftsverbände schlagen Alarm. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Handelsverband Deutschland (HDE) warnen vor erheblichen Kosten. Allein für den Einzelhandel rechnet der HDE mit über 1,35 Millionen Euro Mehrbelastung pro Jahr.
Österreich als warnendes Beispiel
Unser Nachbarland zeigt, wie schwierig die Umsetzung sein kann. Seit Inkrafttreten des österreichischen Barrierefreiheitsgesetzes Ende Juni 2025 wurden bereits 84 Verfahren eröffnet und 48 Hinweise geprüft.
Die meisten Fälle betreffen Bankdienstleistungen und elektronische Kommunikation. Laut der Hilfsgemeinschaft der Blinden hapert es vor allem bei Tastaturbedienung, Screenreader-Kompatibilität und digitalen Bezahlprozessen.
Ein BGH-Urteil vom Mai verdeutlicht die aktuelle Rechtslage in Deutschland. Eine private Reha-Klinik durfte eine blinde Patientin abweisen – die spezialisierte Behandlung sei kein Massengeschäft nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die BGG-Reform könnte solche Spielräume künftig einschränken.
Länder ziehen nach
Während der Bund seine Pläne vorantreibt, verschärfen auch einzelne Bundesländer ihre Vorgaben. Nordrhein-Westfalen plant eine Änderung des Antidiskriminierungsgesetzes, die am 1. Oktober 2026 in Kraft treten soll.
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Vorgesehen sind eine Ombudsstelle und strengere Beweislastregeln. Anders als beim Bund müssen hier Tatsachen statt bloßer Indizien für eine Diskriminierung vorliegen. Ausnahmen gelten für Ermittlungen von Justiz und Polizei.
Die Neuregelungen verschieben die Verantwortung für Inklusion deutlich in Richtung privater Unternehmen. Betroffene Branchen müssen ihre Compliance-Strategien in den kommenden Monaten anpassen.
