Minijob-Falle, ALG-I-Empfänger

Minijob-Falle für ALG-I-Empfänger: 603-Euro-Grenze, aber nur 165-Euro-Freibetrag

24.06.2026 - 21:21:02 | boerse-global.de

Minijob-Grenze steigt auf 603 Euro, doch ALG-I-Empfänger drohen Abzüge. Eine Kommission empfiehlt die Abschaffung des Sonderstatus.

Minijob 2026: Neue Grenzen, ALG-I-Falle und Reformpläne
Minijob-Falle - Eine Hand hält Euro-Münzen, im unscharfen Hintergrund sind offizielle Dokumente und ein Taschenrechner zu sehen. 24.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Der Mindestlohn steigt, die Minijob-Grenze klettert auf 603 Euro – doch für ALG-I-Empfänger gibt es eine böse Überraschung. Parallel dazu steht das gesamte System auf dem Prüfstand.

Neue Verdienstgrenzen im Minijob

Ab 2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Die Geringfügigkeitsgrenze folgt der Lohnentwicklung und steigt auf 603 Euro monatlich. Aufs Jahr gerechnet sind bis zu 7.236 Euro möglich.

Für Bezieher von Arbeitslosengeld I bleibt die Stundenregel jedoch unverändert streng. Wer ALG I bezieht, darf weiterhin weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten. Überschreitet die Nebentätigkeit diese Grenze, entfällt der Status der Arbeitslosigkeit – und damit der gesamte Leistungsanspruch.

Freibetrag bleibt bei 165 Euro – trotz höherer Grenze

Der monatliche Freibetrag beim Arbeitslosengeld I bleibt stabil bei 165 Euro netto. Die neue 603-Euro-Grenze lockt also in eine Falle: Wer den Minijob voll ausreizt, landet schnell über dem Freibetrag. Jeder Euro oberhalb von 165 Euro wird direkt von der Bundesagentur für Arbeit abgezogen – nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten.

Höhere Freibeträge sind nur in Ausnahmefällen möglich. Das betrifft Personen, die bereits in den letzten 18 Monaten mindestens zwölf Monate lang einer Nebentätigkeit nachgingen. Auch nachgewiesene Werbungskosten können den anrechnungsfreien Betrag erhöhen.

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Rentenversicherung: Widerruf der Befreiung möglich

Ab dem 1. Juli 2026 erhalten Minijobber eine neue Wahlmöglichkeit. Wer sich bisher von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, kann diese Entscheidung einmalig widerrufen. Der Widerruf muss beim Arbeitgeber beantragt werden und gilt für die Zukunft.

Das Ziel: Beschäftigte sollen vollen Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, ohne das Beschäftigungsverhältnis ändern zu müssen. Bei 603 Euro Verdienst liegt der Eigenanteil für gewerblich Beschäftigte bei 3,6 Prozent – rund 21,70 Euro monatlich. Dafür sichern sie sich Ansprüche auf Erwerbsminderungsschutz und Anrechnungszeiten für den Grundrentenzuschlag.

Kommission empfiehlt radikalen Systemwechsel

Die Alterssicherungskommission legt einen Bericht vor, der es in sich hat. Ihre Empfehlung: den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs für Erwachsene komplett abschaffen. Nur für Schüler soll das bisherige Modell bestehen bleiben.

Stattdessen sollen Minijobs in reguläre, voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen überführt werden. Bei 603 Euro Verdienst müssten Arbeitnehmer dann rund 130 Euro für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen – davon allein 56 Euro für die Rente.

Arbeitsmarktexperten und die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Andrea Nahles, kritisieren, dass Minijobs derzeit dazu verleiten, die Arbeitszeit künstlich niedrig zu halten.

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Arbeitgeber warnen vor Abschaffung

Die Wirtschaftsverbände schlagen Alarm. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) lehnen die Reformpläne entschieden ab. Der Dehoga bezeichnet eine mögliche Abschaffung als problematisch für das Gastgewerbe – Minijobs seien ein wichtiges Instrument zur Aktivierung von Arbeitspotenzial.

Ein konkreter gesetzlicher Zeitplan für die Reform existiert noch nicht. Während SPD, Grüne und Linke die Vorschläge unterstützen, lehnt die AfD sie ab. In der Union wird das Thema kontrovers diskutiert.

Grundsicherung löst Bürgergeld ab

Flankiert werden die Änderungen durch eine Reform der sozialen Sicherungssysteme. Zum 1. Juli 2026 ersetzt eine neue Grundsicherung das bisherige Bürgergeld. Die Regelsätze für Alleinstehende bleiben bei 563 Euro stabil.

Das neue Modell sieht aber verschärfte Sanktionen, strengere Vermögensprüfungen und eine Begrenzung der Wohnkosten vor. Der Vermittlungsvorrang in Arbeit gegenüber Qualifizierungsmaßnahmen soll wieder stärker gewichtet werden. Der Bund plant für die Umstellung zusätzliche Mittel in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich.

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