Betriebsrat, Bundesgericht

Betriebsrat gewinnt: Bundesgericht stärkt Versammlungsrecht gegen Arbeitgeber

Veröffentlicht am: 11.08.2026 um 22:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das BAG wies die Rechtsbeschwerde von DSW zurück und stärkt damit die Rechte von Betriebsräten bei Versammlungen während der Arbeitszeit.

BAG-Urteil: Betriebsrat darf Teilversammlungen während Arbeitszeit durchführen
Ein leerer, modern eingerichteter Konferenzraum mit einem Holztisch und Stühlen in einer hellen, professionellen Büroumgebung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Im Rahmen einer aktuellen Fachdiskussion im BR-Forum standen am 11. August 2026 die zunehmenden Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Betriebsratsseminaren im Fokus. Die Teilnehmer erörterten dabei insbesondere die Problematik, dass Arbeitgeber vermehrt Einwände gegen die Teilnahme an Schulungen oder die Durchführung von Versammlungen erheben. Ein zentrales Thema der Debatte war die Frage, wie Arbeitnehmervertretungen ihre gesetzlichen Ansprüche rechtssicher behaupten können, wenn betriebliche Belange als Hinderungsgrund angeführt werden.

Bundesarbeitsgericht stärkt Rechte der Arbeitnehmervertreter

Flankiert wurde die aktuelle Diskussion durch eine richtungsweisende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. Anfang August wurde eine Rechtsbeschwerde des Unternehmens DSW zurückgewiesen, die sich gegen die Durchführung von Teilbetriebsversammlungen während der Arbeitszeit am Flughafen Düsseldorf richtete. Das Gericht mit dem Aktenzeichen 7 ABR 14/25 bestätigte damit die vorangegangenen Urteile der Vorinstanzen.

In dem Verfahren unterlag der Arbeitgeber DSW in allen drei Instanzen. Das Gericht stellte klar, dass der Betriebsrat grundsätzlich dazu berechtigt ist, Versammlungen auch während der regulären Arbeitszeit anzuberaumen, sofern die betrieblichen Abläufe dabei angemessen berücksichtigt werden. Dieser Beschluss wird in Fachkreisen als wichtiges Signal für die praktische Arbeit von Betriebsräten gewertet, da er die Position der Gremien gegenüber pauschalen Verweigern von Versammlungs- oder Fortbildungsrechten festigt.

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Verhältnismäßigkeit als Schlüssel zum rechtlichen Erfolg

Der konkrete Fall am Flughafen Düsseldorf verdeutlicht, unter welchen Voraussetzungen die Rechtsprechung die Interessen der Arbeitnehmervertretung über die unmittelbaren betrieblichen Einwände stellt. Der dortige Betriebsrat hatte ein detailliertes Konzept vorgelegt, um die Beeinträchtigungen für den Flughafenbetrieb so gering wie möglich zu halten.

Das Konzept sah vor, maximal 12 Versammlungen pro Quartal abzuhalten. Dabei sollte die Teilnehmerzahl auf jeweils 80 der insgesamt 1.400 Beschäftigten begrenzt werden, um die Einsatzfähigkeit des Sicherheitsdienstes nicht zu gefährden. Zudem wurde die Dauer der einzelnen Veranstaltungen auf höchstens vier Stunden festgesetzt. Um personelle Engpässe während der Stoßzeiten zu vermeiden, verzichtete der Betriebsrat explizit auf Termine während der Schulferien in Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus wurde dem Arbeitgeber eine Vorlaufzeit von drei Monaten für die Planung eingeräumt.

Die Richter sahen in dieser Ausgestaltung eine hinreichende Berücksichtigung der Arbeitgeberinteressen. Die Entscheidung unterstreicht, dass eine gründliche Vorplanung und die Bereitschaft zu organisatorischen Kompromissen die rechtliche Durchsetzbarkeit von Betriebsratsrechten massiv erhöhen.

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Bedeutung für die Praxis und zukünftige Seminardurchsetzungen

Die im BR-Forum diskutierten Ansätze decken sich mit den Erkenntnissen aus dem Gerichtsverfahren. Experten betonten während der Veranstaltung, dass die Durchsetzung von Seminaren und Versammlungen oft an der mangelnden Begründung der Erforderlichkeit oder an organisatorischen Details scheitere. Der Fall aus Düsseldorf zeige jedoch, dass selbst in hochsensiblen Bereichen wie der Luftsicherheit die Rechte des Betriebsrats gewahrt bleiben, wenn das Gremium proaktiv Lösungen für mögliche betriebliche Störungen anbietet.

Für die künftige Durchsetzung von Betriebsratsseminaren gegen Arbeitgeber-Einwände wurde im Forum empfohlen, die Notwendigkeit und die zeitliche Lage von Maßnahmen stets transparent und frühzeitig zu kommunizieren. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts diene hierbei als wichtige Argumentationsgrundlage, um unberechtigte Ablehnungen seitens der Unternehmensführung zurückzuweisen. Die Rechtsbeschwerde von DSW habe gezeigt, dass eine Blockadehaltung gegenüber gut begründeten Betriebsratsinitiativen vor den Arbeitsgerichten nur geringe Erfolgsaussichten habe.

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