Betriebliches Eingliederungsmanagement: Einwurf-Einschreiben reichen nicht mehr
Veröffentlicht: 10.07.2026 um 20:40 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Einwurf-Einschreiben reichen nicht mehr: Das Bundesarbeitsgericht hat die Hürden für Kündigungen langzeitkranker Mitarbeiter erhöht. Arbeitgeber müssen künftig strengere Nachweise für die Zustellung wichtiger Dokumente erbringen.
Strengere Regeln fürs Eingliederungsmanagement
Die Richter entschieden am Freitag über die Kündigung eines wiederholt langzeitkranken Arbeitnehmers. Ohne vorheriges betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) ist eine solche Kündigung in der Regel unwirksam. Arbeitgeber müssen das bEM auch dann erneut anbieten, wenn der Mitarbeiter es bereits einmal abgelehnt hat.
Wer die Einladung zum bEM per Einwurf-Einschreiben verschickt, geht damit ein rechtliches Risiko ein. Das Gericht sieht diese Zustellart nicht als ausreichenden Beweis an, falls der Empfänger den Zugang bestreitet. Der bloße Einwurf in den Briefkasten garantiere nicht, dass das Dokument tatsächlich in den Herrschaftsbereich des Adressaten gelangt ist.
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Formvorschriften bleiben streng
Das Urteil reiht sich in eine Serie aktueller Entscheidungen zur Formstrenge im Rechtsverkehr ein. Erst im Juni befasste sich das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen mit ähnlichen Fragen. In einem Beschluss vom 1. Juni (L 2 AS 727/26 B ER) stellten die Richter klar: Eine Beschwerde per Online-Faxdienst wahrt nicht die gesetzliche Schriftform.
Der Grund: Solche Dienste nutzen oft keine qualifizierte elektronische Signatur und bieten keinen ausreichend sicheren Übermittlungsweg. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen daher weiterhin auf gesetzlich anerkannte Übermittlungswege setzen.
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Regierung plant Reformen
Parallel zur strengeren Rechtsprechung kündigt die Bundesregierung eine politische Neuausrichtung an. Ein am 9. Juli vorgestelltes Reformpaket sieht Lockerungen für Beschäftigte mit einem Bruttomonatsgehalt von über 15.000 Euro vor.
Ab 2027 sollen Arbeitsverhältnisse in dieser Gruppe gegen Abfindung einfacher beendet werden können. Experten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigen sich skeptisch. Der Effekt auf Restrukturierungen dürfte gering ausfallen – die Regelung betrifft nur einen sehr kleinen Teil der Arbeitnehmer.
Das Reformpaket enthält zudem Pläne zur Ausweitung der sachgrundlosen Befristung auf bis zu 48 Monate und steuerliche Anreize für Abfindungen bei schnellem Arbeitsplatzwechsel. Während die Politik so die Flexibilität am Arbeitsmarkt erhöhen will, schafft die aktuelle Rechtsprechung gleichzeitig strengere Schutzregeln für Langzeiterkrankte.
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